Kapitalwahlrecht / Kündigung alte fondsgebundene Rentenversicherung Proxalto

  • Hallo,

    ich wurde von meiner Mutter "beauftragt", ihre vor 2005 abgeschlossene fondsgebundene Rentenversicherung der Firma Proxalto (Vertrag war zuvor bei Generali und davor bei der Volksfürsorge) zu kündigen bzw. einfach an das dort liegende Geld "ranzukommen". Wir haben da eine Einmalzahlung im Auge. Leider habe ich aber nur begrenzt Ahnung von diesen Produkten.

    Die Eckdaten:

    Beginn der Versicherung: 01.12.2003

    Ablauf der Beitragszahlung: 01.12.2027

    Beginn der Rentenzahlung ("Ablauf der Aufschubzeit" stand hier noch in früheren Bescheiden): 01.12.2027

    Beginn/Ablauf der Rentengarantiezeit: 01.12.2027/01.12.2032

    Leistung im Todesfall: 43.891 €

    Leistung bei Rückkauf: 44.760 €

    Von einer Kündigung solcher Verträge wir ja eher abgeraten. Ich habe in dem ursprünglichen Volksfürsorge-Vertrag (der sollte ja auch noch gelten, oder?) allerdings folgenden Satz gefunden: "Sobald 12 Jahre ihrer vereinbarten Aufschubzeit verstrichen sind, können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Beginn eines jeden Monats den vorgezogenen Rentenbeginn unter Herabsetzung der der beantragten monatlichen Rente verlangen. In den letzten 5 Jahren vor dem Ende der vereinbarten Aufschubzeit können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Beginn eines jeden Monats das Kapitalwahlrecht ausüben, falls die verkürzte Aufschubzeit mindestens 12 Jahre beträgt."

    Dazu folgende Fragen:

    I. Verstehe ich den zweiten zitierten Satz richtig, wenn ich davon ausgehe, dass ich seit Dezember 2022 das Kapitalwahlrecht hätte ausüben können?

    II. Impliziert die im ersten Satz des Zitat erläuterte Reduktion der Rente auch eine Reduktion der Einmalzahlung?

    III. Welche der o.g. Summen ist die relevante für die Einmalzahlung? Gibt es hier noch irgendwelche Abzüge (in der jährlichen Mitteilung steht weiter nichts)?

    IV. Gibt es bezüglich des Kapitalwahlrechts Tipps für ein kluges Timing? Für welchen Zeitpunkt kalkuliert die Versicherung denn den Wert der gehaltenen Anteile, wenn ich z.B. zum 01.04. kündige? Der Fonds, in dem hier angelegt wurde, schwankte im letzten Jahr durchaus.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Viele Grüße

    Fabian

  • Der ewige Widerrufsjoker ist eventuell die Lösung:

    https://www.vzhh.de/themen/versich…-zurueckholen-0

    Vielen Dank! Diese Möglichkeit ist mir grundsätzlich schon bekannt, aber ich frage mich, ob der Aufwand gerechtfertigt ist, wenn ich (so ich den Vertrag richtig interpretiere) auch einfach jetzt schon mein Kapitalwahlrecht ausüben kann und den Vertrag gar nicht kündigen muss. Ist die bei der Rückabwicklung entstehende Summe denn substanziell höher als das, was ich jetzt z.B. als "Leistung bei Rückkauf" erhalten würde?

  • @Fabian952023, ich würde empfehlen einfach mal die verlinkte Seite zu lesen. Satz 2 beantwortet ja schon die Frage: "Mit einem Widerspruch können Sie oft erheblich mehr Geld zurückholen als mit einer Kündigung". Und weiter unten gibt es einen Rechner, mit dem Sie selbst einen Überschlag vornehmen können, sowie ein Angebot zur Beratung zu konkreten Vertrag, denn ohne genaue Zahlen kann niemand (weder hier noch dort) fundierte Ratschäge geben. Solche Prüfungen und ggfs Rückabwicklungen sind tägliche Routine.