Grundsteuer - Restnutzungsdauer unter 24 Jahre

  • Die Restnutzungsdauer für unser Einfamilienhaus ist unter 7 Jahre. Gerechnet wird mit min. 30 % der Gesamtnutzungsdauer, also mind. 24 Jahre. Das ist mir eigentlich klar. Aber warum gibt es in den Tabellen z.B. für den Vervielfältiger auch Werte für Restnutzungsdauer 1 - 23 Jahre?