Bonität / Sicherheiten

  • Hallo Finanztip-Community,


    folgende Frage stellt sich mir in Bezug zu einer geplanten Minifinanzierung, weil mir die geforderten Bankbedingungen und diesbezüglich Sicherheiten ziemlich unverhältnismäßig erscheinen.


    Folgender Sachverhalt:

    Unbelastetes, selbstbewohntes kleines EFH vorhanden, Bodenrichtwert ca. 250k


    Ich benötige aktuelle 50k von einer Bank, um ein Minihaus zu kaufen.


    Die Bank möchte über eine Partner GmbH, die wiederrum mit anderen, mir fremden Sachverständigen zusammen arbeitet ein Gutachten über mein selbstbewohntes Haus anfertigen (Grundstücksbegehung, Fotos vom Haus - innen und außen), gleichzeitig mit einer Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden.


    Das möchte ich aber nicht. Geht es auch einfacher?


    Meine weiteren Sicherheiten sind z.b. unbebaute Grundstücke, Lebensversicherungen mit Rückkaufswerten über 50k...


    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • Neben den hohen Neben-Kosten nehmen die meisten Banken noch einen Zinsaufschlag bei Beträgen bis 50k. Du bist leider kein attraktiver Kunde für die.


    Prüfe alle Alternativen:

    - Bausparkassen geben bis 50k Blankodarlehen, d.h. ohne Grundbucheintrag. Auch wenn Bausparen derzeit nicht attraktiv ist, kann sich das für kleinere Summen durchaus rechnen.

    - Auch bei einem Verbraucherdarlehen zahlst Du zwar einen höheren Zinssatz, sparst aber hohe Einmalkosten.

    - Frage auch den Verkäufer des Minihauses. Der sollte die Problematik kennen und hat vielleicht eine Alternative.

    - Prüfe auch, ob Du ein Privatdarlehen im Bekanntenkreis bekommen kannst. Dann sind alle Bankmargen weg.

  • Hallo Birgitt,


    noch als Ergänzung zu Hornie: Vielleicht können Sie auch die Lebensversicherung beleihen.

    Gruß Pumphut

    Was also hieße, dass sie evtl ihren eigenen Witwer anpumpt.;)

    Aber warum nicht, wenn der Beleihungszinssatz konkurrenzfähig ist.

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Vielen Dank.

    Ist es eine gesetzlich bindende Vorschrift, daß bei Grundschuldeintrag ein Gutachter von dem Beleihungsobjekt ein Wertgutachten für die Bank erstellt?

  • Hallo Birgitt,

    Ist es eine gesetzlich bindende Vorschrift, daß bei Grundschuldeintrag ein Gutachter von dem Beleihungsobjekt ein Wertgutachten für die Bank erstellt?

    Nein. Aber die Bank muss mit Ihnen auch kein Geschäft machen. Insofern müssen Sie nach den Regeln der Bank spielen, wenn Sie von denen etwas wollen.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank.

    Ist es eine gesetzlich bindende Vorschrift, daß bei Grundschuldeintrag ein Gutachter von dem Beleihungsobjekt ein Wertgutachten für die Bank erstellt?

    Bei Immobilienkrediten ist eine Bewertung durchaus üblich. Bei dem Verhältnis von Bodenrichtwert und Kredit könnte man darauf aber sicherlich als Bank auch verzichten, denn auch der Gutachter wird nur feststellen, dass der Kredit deutlich übersichert ist

  • Hallo,

    Bei dem Verhältnis von Bodenrichtwert und Kredit könnte man darauf aber sicherlich als Bank auch verzichten, denn auch der Gutachter wird nur feststellen, dass der Kredit deutlich übersichert ist

    Ist ja richtig, aber ich denke, die Bank will das Geschäft nicht machen. Da gibt es zwei Arten der Ablehnung, die einfache, glatt nein sagen und die qualifizierte: so hohe Forderungen stellen, dass der potentielle Kunde von sich aus Abstand nimmt. Nach der Schilderung unserer TE habe wir es hier mit der qualifizierten Ablehnung zu tun. Da hilft nur, sich nach anderen Möglichkeiten umsehen.


    Gruß Pumphut

  • Wobei ich hier glaube, dass die TE sich zu viele Sorgen macht. Bei mir steht auch noch so ein Gutachtertermin an und nach allem, was ich bisher dazu recherchiert habe, sind diese normalerweise sehr oberflächlich und dienen eher dazu, die Bank gegenüber den Regulatoren abzusichern