Hallo ich habe eventuell vor meinen Bruder ein zinsloses Darlehen in Höhe von 30. 000 € zur verfühgung zu stellen, welches er innerhalb von 5 Jahen in Raten zurück zahlen würde.
Ich will meinem Bruder einfach nur helfen und nicht bereichern.
Ich habe allerdings im Internet gelesen, das die entgangenen Zinsen als Schenkung angesehen werden kann oder wird da der Darlehnsnehmer Vorteile hat indem er keine Zinsen bezahlt.
Das Finanzamt nimmt dann wohl als Grundlage Jahreszins von 5.5 % an.
In meinem Fall würden also 1. 650€ Jährlich und in 5 Jahren 8. 250€ entgangenen Zinsen angenommen werden.
Da aber unter Geschwistern eine Schenkungs freigrenze von 20. 000€ in 10 Jahren besteht, in unserem fallen keine schenkungssteuer an.
Im Internet steht das man schenkungen innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Schenkungssteuer Finanzamt informieren muss über die sogenannte Schenkung und diese dann entscheidet ob einen Schenkungssteuererkkärung angefordert werden muss.
Was müsste ich dabei beachten?
- muss ich die sogenannte Schenkung in der Steuererklärung mit angeben
- ist es wirklich wichtig das Finanzamt darüber darüber zu informieren
- erfährt das Finanzamt überhaupt von diesem Darlehen ohne eine Meldung davon
Ich will meinen Bruder doch nur unterstützen in dieser Situation und mich nicht bereiern.
Ich bedanke mich schon mal für alle Informationen dazu.