PKV - Tarifumstellung mit 300% Risikozuschlag I Leistungsausschluss ohne Auswirkung auf den Beitrag

  • Im Rahmen der Beitragserhöhung (November 2022) wurde mir ein Tarifwechsel vorgeschlagen.


    Das daraufhin angeforderte Angebot war mit einem Risikozuschlag von 300 % verbunden (= Monatsbeitrag von 1.620 Euro). Auf Nachfrage wurde mir dann der Tarif mit einem risikobezogenen Leistungsausschluss angeboten und zwar zu dem gleichen Beitrag wie ursprünglich im Nov. 2022 angeboten. Ich habe die Schreiben der PKV meinem Arzt vorgelegt. Nach seiner Meinung ist in meinem Falle aus medizinischer Sicht kein Risikozuschlag gerechtfertigt. Höhe und medzinische Grundlage für den RZ stehen in keiner Relation. Dies wird er gegenüber der PKV auch gutachterlich bestätigen.


    Meine Fragen hierzu.

    • Welche Erkrankungen rechtfertigen einen Beitragsaufschlag von 300%?
    • Schlagen sich Leistungsausschlüsse üblicherweise nicht auch im Beitrag nieder?
    • Haben auch andere PKV-Versicherte vergleichbare Erfahrung gemacht?
  • Hallo SCHMICO , willkommen bei Finanztip. Für konkreteren Rat müsste man mehr wissen:

    • Welche Gesellschaft, Ausgangstarif und Zieltarif - was sind Mehrleistungen und Beiträge?
    • Art der Erkrankung (wenn Sie das hier preisgeben möchten) - es scheint sich um etwas ziemlich Ernstes zu handeln, wenn dafür ein RZ von 300% aufgerufen wird?

    Leistungsausschlüsse sind nicht beitragsrelevant. Wenn der LA einem RZ von 300% entspricht, wäre ich SEHR vorsichtig, mich darauf einzulassen. Die Gesellschaft scheint recht hohe Therapiekosten zu befürchten, sonst wäre der RZ nicht so hoch.


    Eine Option könnte es sein, auf einzelne MEHRleistungen des neuen Tarifs zu verzichten, also ein darauf beschränkter Leistungsausschluss, um dem RZ zu entgehen. Vielleicht meinen Sie diesen in § 204 VVG nachzulesenden Mechanismus?


    Ein Gutachten Ihres Arztes wird den Risikoprüfer normalerweise wenig beeindrucken. Ihr Arzt kennt Ihre individuelle Situation und ist deshalb optimistisch. Ein Risikoprüfer ist Berufspessimist und muss berücksichtigen, was im worst case alles schiefgehen kann und was das dann schlimmstenfalls kostet. Seine Entscheidungen werden zu einem größeren Teil von krankheitsbasierten Algorithmen vorgegeben, da bleibt nicht so viel Spielraum für individuelle Abweichungen.


    Auf alle Fälle ist es ungeschickt, Sie erst zum Tarifwechsel zu animieren und dann einen letztlich prohibitiven Risikozuschlag aufzurufen. Vermutlich wäre damit auch ein Wechsel von Bisex in Unisex verbunden? Das ist ein spezielles Thema, nachzulesen auf unserer Website unter dem Stichwort "Debeka Unisex oder Debeka Bisex: Lohnt sich ein Wechsel?". Die dort beschriebenen Risiken und Nebenwirkungen, wie z.B. Verlust des Standardtarifs etc., gelten nicht nur für die Debeka.


    Außer Ihr alter Tarif ist ganz grottig und die sonstigen Mehrleistungen des neuen Tarifs für Sie besonders relevant, wäre ich zurückhaltend, zu wechseln.


    Wenn Sie hier tiefer einsteigen möchten, kann ich Ihnen gerne einen spezialisierten Tarifwechselberater empfehlen. Wir selbst bieten eine Beratung zum Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nur unseren Kunden an, die ihre PKV bei uns abgeschlossen haben - kostenlos, ohne Honorar.


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Ich verstehe nicht ganz, worum es geht. Ein bloßer Tarifwechsel geht doch nach meinem Kenntnisstand ohne neue Gesundheitsprüfung oder sehe ich das falsch?


    Und wenn der neue Tarif so schlecht und teuer ist, warum bleibst du nicht im alten Tarif, sondern willst unbedingt dort hin wechseln?


    Ich lasse mir nach jeder Beitragserhöhung alle Tarife mit kompletter Auflistung aller Leistungen und der zu zahlenden Beiträge nennen, die als Alternative in Betracht kommen, alleine schon als Repressalie für die Beitragserhöhung. Da kommt dann immer ein beeindruckendes Paket an, aber es war noch nie etwas dabei, was den Wechsel gelohnt hätte. Entweder waren sie nur etwas preisgünstiger bei schlechteren Leistungen oder sie boten bessere Leistungen, waren dafür aber unverhältnismäßig teurer. Und ein Tarifwechsel wegen einer Beitragserhöhung ist ohnehin nur eine sehr kurzfristig wichtige Entlastung. Im Jahr darauf wird das dann mit der nächsten Erhöhung kompensiert.

  • Im Rahmen der Beitragserhöhung (November 2022) wurde mir ein Tarifwechsel vorgeschlagen.

    [...]

    Hallo SCHMICO, ist die Frage nach dem erreichtgen Lebensalter erlaubt? 55 oder älter?

    Wenn 2 x ja, dann handelt es sich möglicherweise um eine von mehreren "Pflicht-Tarifwechsel-Alternativen", die die PKV im Zusammenhang mit einer Beitragserhöhung abgeben muss.


    Das heißt aber nicht - und in dem Fall sollte das auch im Begleittext stehen - dass der Wechsel in

    einen dort genannten Tarif auch empfohlen wird.


    Vielleicht ist die fragliche Leistung, die im anderen Tarif zu 300% Zuschlag führen soll, im alten Tarif ja gar nicht versichert? Dann ergäbe sich durch den alternativ möglichen Leistungsausschluss (Hinweis Dr. Schlemann auf § 204 VVG) zumindest keine Verschlechterung im Zuge des Tarifwechsels.


    Im Zweifel aber wie von @R.F. angesprochen, im bisherigen Tarif weitermachen,


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich verstehe nicht ganz, worum es geht. Ein bloßer Tarifwechsel geht doch nach meinem Kenntnisstand ohne neue Gesundheitsprüfung oder sehe ich das falsch?


    Und wenn der neue Tarif so schlecht und teuer ist, warum bleibst du nicht im alten Tarif, sondern willst unbedingt dort hin wechseln?


    Ich lasse mir nach jeder Beitragserhöhung alle Tarife mit kompletter Auflistung aller Leistungen und der zu zahlenden Beiträge nennen, die als Alternative in Betracht kommen, alleine schon als Repressalie für die Beitragserhöhung. Da kommt dann immer ein beeindruckendes Paket an, aber es war noch nie etwas dabei, was den Wechsel gelohnt hätte. Entweder waren sie nur etwas preisgünstiger bei schlechteren Leistungen oder sie boten bessere Leistungen, waren dafür aber unverhältnismäßig teurer. Und ein Tarifwechsel wegen einer Beitragserhöhung ist ohnehin nur eine sehr kurzfristig wichtige Entlastung. Im Jahr darauf wird das dann mit der nächsten Erhöhung kompensiert.

    Wenn der Tarifwechsel Mehrleistungen beinhaltet, ist er natürlich nicht ohne Gesundheitsprüfung möglich.


    Solange wir nicht die genaueren Details mitgeteilt werden, kann hier keine Hilfeleistung gestellt werden