Hallo zusammen,
vorab möchte ich mich entschuldigen, wenn es zu diesem Thema bereits mehrere Threads gibt, ich sie aber über die Suche nicht gefunden habe. Sorry.
In meinem jugendlichen Leichtsinn, habe ich Anfang 2016 eine bAV bei der Allianz (MetallRente Gruppen-Vertrag) über meinen damaligen AG abgeschloßen. Diesen Vertrag habe ich unterhalb der Grenze (2XX€), bis zu der keine Versteuerung anfällt, eine gewisse Zeit bespart.
Allerdings bin ich danach zu einem kommunalen AG gewechselt über den ich automatisch eine bAV im öffentlichen Dienst habe, weshalb ich die bAV bei der MetallRente pausiert habe.
Da es sich bei der bAV über die MetallRente um eine Kleinstanwartschaft handelt, hat die MR einer vorzeitigen Kündigung (Kapitalauszahlung) zugestimmt. Das ich diese Kapitalauszahlung nachträglich über die Einkommenssteuererklärung versteuern muss, dessen bin ich mir bewußt, allerdings stellt sich mir die Frage ob diese Auszahlung auch krankenkassenbeitragspflichtig ist und ob noch weitere "Kosten" auf mich zu kommen, sollte ich einer Auszahlung zustimmen.
Bei meiner Recherche - ob die Kapitalauszahlung krankenkassenbeitragspflichtig ist - bin ich über den Freibetrag von 169.75€ pro Monat für das Jahr 2023 gestolpert. Kann ich deshalb annehmen, dass wenn der Betrag der Kapitalauszahlung unter 2037€ (12 x 169.75€) liegt, kein Beitrag der Krankenkasse anfällt und im Umkehrschluß, sollte der Betrag darüber liegen, ich 15.5% der Kapitalauszahlung als Krankenkassenbeitrag abführen muss?
Es scheint auch noch ein Unterschied zu sein ob man gesetzlich versichert oder wie in meinem Fall freiwillig gesetzlich versichert ist?.
Vielleicht kann hier einer von Euch mich erleuchten und kenn sich da aus.
Danke & VG, Fred