Erwerbsminderungsrente / Einkommensteuererklärung

  • Steuerfreibetrag, der Behindertenpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Sonderausgaben sind wieder was anderes.

    Das habe ich vielleicht missverständlich ausgedrückt: Weder der Behinderten-Pauschbetrag (=außergewöhnliche Belastungen) noch die Krankenkassenbeiträge (=Sonderausgaben) werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und haben damit keine Auswirkung auf die Steuererklärungspflicht.


    Gemeinsam ist Beiden nur, dass sie sich beim Einkommen auswirken (und damit auch beim zu versteuernden Einkommen):

    https://de.wikipedia.org/wiki/…kuenfte_Einkommen_zvE.png

    Inhaltlich ist beides wiederum unterschiedlich.

  • Noch ein Tipp, der allerdings nichts mit Steuererklärungen zu tun hat:


    Wohngeld.

    Je nachdem wo du wohnst, wie viel Miete du zahlst steht dir Wohngeld zu. Sind weitere Anträge und Papierkram, aber ab 2023 wurden die Wohngeldsätze deutlich erhöht. Vielleicht gibt es da noch etwas extra. Wird üblicherweise für ca ein Jahr bewilligt, Folgeanträge sind weniger aufwändig als der Erstantrag. Alles in allem nicht komplizierter als eine Steuererklärung.

    Vermögensgrenze ist 60k Euro für Singles, wenn du weniger als das hast wäre es eine Überlegung wert.

    Danke für den Tipp, habe ich bereits getan und im 2. Anlauf wurde es mir sogar gerade bewilligt, 128 Euro Entlastung für mich ?


    Mal ne andere Frage, wie hoch ist eigentlich "das Risiko" das man überhaupt aufgefordert wird eine Steuererklärung abzugeben?

    Viel nachgefordert werden kann im Falle eines Falles dann doch bestimmt auch nicht, bei so einem mickrigen Einkommen und etwas erstattet zu bekommen, ist auch kaum denkbar oder? (muss das Wohngeld in der Erklärung auch mit angegeben werden?)

    An meinen letzten, damals noch Lohnjahresausgleich kann ich mich kaum noch errinnern, der liegt bestimmt schon mehr als 25 Jahre zurück. Da bekam ich trotz gutem Einkommen kaum etwas wieder, glaube das waren satte 30 Mark ?

    Seitdem habe ich mich damit nie wieder beschäftigt... ?‍♂️

  • Da hier alle relevanten Beträge automatisch gemeldet werden, wird das Finanzamt ziemlich sicher auf Dich oder dann auf Deine Erben zukommen. Forderungen z.B. 10 Jahre zurück sind keine Seltenheit. Und dann sind die entsprechenden Forderungen eben zu verzinsen.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - und Du wirst hier niemanden finden, der Dich ermuntert, den Versuch der Steuerhinterziehung zu begehen.


    Ich verstehe die Scheu, sich damit zu beschäftigen, und auch, dass das auf den ersten Blick sehr komplex wird. Ist wirklich nicht so schlimm, im Zweifel hier fragen. Jemand, der wie Du nun von staatlichen Transferleistungen lebt, die zu großen Teilen durch Steuern finanziert werden, sollte den Anstand haben und Einsatz mitbringen, auch den eigenen kleinen Teil dazu beizutragen. Nur meine Meinung.

  • Durch Rentenanpassungen wirst du früher oder später sowieso in die Steuerpflicht rutschen, eventuell sind sogar schon jetzt ein paar Euro Steuern fällig.


    Einfach mal für 2022 eine Steuersoftware für 10 Euro kaufen und mal einen Nachmittag damit verbringen.


    Ist der GdB 30 realitätsnah? Erhöhungsantrag überlegen.


    Wegen den geringen KV-Beiträgen könnten andere Versicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand absetzbar sein. U.a. KFZ-Haftpflicht und Privathaftpflicht, wenn diese bestehen.

  • Da hier alle relevanten Beträge automatisch gemeldet werden, wird das Finanzamt ziemlich sicher auf Dich oder dann auf Deine Erben zukommen. Forderungen z.B. 10 Jahre zurück sind keine Seltenheit. Und dann sind die entsprechenden Forderungen eben zu verzinsen.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - und Du wirst hier niemanden finden, der Dich ermuntert, den Versuch der Steuerhinterziehung zu begehen.


    Ich verstehe die Scheu, sich damit zu beschäftigen, und auch, dass das auf den ersten Blick sehr komplex wird. Ist wirklich nicht so schlimm, im Zweifel hier fragen. Jemand, der wie Du nun von staatlichen Transferleistungen lebt, die zu großen Teilen durch Steuern finanziert werden, sollte den Anstand haben und Einsatz mitbringen, auch den eigenen kleinen Teil dazu beizutragen. Nur meine Meinung.

    Na genau deswegen versuche ich mich hier ja etwas schlauer zu machen, Steuern hinterziehen ist genau das was ich nicht möchte...

    Im Grunde möchte/wollte ich nur wissen, ab wann die Grenze des Einreichens erreicht ist, nicht das man sich die Mühe macht und es hätte gar nicht Not getan eine Steuererklärung abzugeben.

    Aber wie man liest, ist alles sehr komplex.

    Ich werde mir mal die App Elster runterladen und dann mal sehen, was dabei rauskommt.


    GdB hatte ich mir auch schon überlegt, da meiner mind. bei 50% liegen müsste, aber zur Zeit möchte ich meine Ärzte nicht schon wieder mit neuen Gutachten belästigen, war eh so schon alles ein ziemlicher Akt.

  • Im Grunde möchte/wollte ich nur wissen, ab wann die Grenze des Einreichens erreicht ist, nicht das man sich die Mühe macht und es hätte gar nicht Not getan eine Steuererklärung abzugeben.

    Aber wie man liest, ist alles sehr komplex.

    Die Rechnung ist nicht übermäßig komplex und geht so: Deine Rente begann am 1.2.2022 mit 1219 Euro Brutto pro Monat (das ist der Brutto-Betrag, also vor Abzug der Krankenkassenkosten - oder ist das Betrag, der auf dem Konto ankommt?). Davon sind 82% (weil Beginn in 2022) steuerpflichtig und Du hast den Betrag 11 Monate lang erhalten. Das macht 1219 Euro * 12 Monate * 0,82 = 10995 Euro, abzüglich 102 Euro Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le und 36 Euro Sonderausgabenpauschale für Renter ergibt das Einkünfte von 10857 Euro und damit oberhalb des Grundfreibetrags von 10347 Euro pro Person in 2022. Du müsstest damit zur Abgabe verpflichtet sein. Es ist gut möglich, dass Du dennoch wegen der o.g. genannten Abzüge (KV/PV, GdB, Versicherungen) keine Steuern zahlen musst - an der Pflicht, die Erklärung abzugeben, ändert das nichts.

  • So was ist praktisch, grob über den Daumen gepeilt aber selten 100% korrekt. Auf jeden Fall eine gute Annäherung. Den Behindertenfreibetrag sehe ich da nicht, aber grob überschlagen würd ich sagen stimmt so.


    Wie gesagt, die reißen dir nicht den Kopf ab. Und nach zwei, drei Steuererklärungen kannst du wenn du immer bei 0 oder weniger Steuern rauskommst bei deinem Finanzamt nach einer Befreiung der Abgabepflicht fragen falls du eine hast.

    Und in den Bescheinigungen des Amts steht genau drin womit die rechnen, dann hast du alle relevanten Abzüge Schwarz auf Weiß, wenn was fehlt kannst du Einspruch einlegen und es wird korrigiert. Alles kein Beinbruch.


    Bei mir war es komplizierter, da noch eine private BU-Rente mit dazu kommt die rückwirkend für mehrere Jahre bewilligt wurde und eine größere Einmalzahlung die Folge gewesen ist. Aber so etwas gibt es bei dir ja offenbar nicht, das macht es deutlich weniger komplex in deinem Fall.



    Das habe ich vielleicht missverständlich ausgedrückt:

    Einigen wir uns darauf, das wir beide das gleiche gemeint haben, uns aber unterschiedlich ausgedrückt?

    So oder so, wenn man eh schon EM-Rentner ist sollte man Abzüge die einem zustehen mitnehmen.


    Danke für den Tipp, habe ich bereits getan und im 2. Anlauf wurde es mir sogar gerade bewilligt, 128 Euro Entlastung für mich ?

    Glückwunsch!


    Das andere wurde ja schon beantwortet. Und um die Frage vorweg zu nehmen: Nein, Wohngeld ist nicht einkommenssteuerrelevant. Muss also weder versteuert werden, zählt nicht als Einkommen das steuerpflichtig wäre.


    Falls du deinen GdB von 30% auf 50% erhöhen könntest, überleg es dir. Ist deine Entscheidung. Wären noch einmal ungefähr 500€ mehr Freibeträge im Jahr die du für weitere Rentenerhöhungen als Abzüge hättest.

  • Moihoin,

    ist schon super so ein Forum wie hier und sehr gute User mit vielen hilfreichen Ratschlägen ??

    Leider ist meine Erwerbsminderungsrente äsma auf 3 Jahre befristet, Ende 2024, Anfang 2025 steht dann wieder alles in den Sternen ob es weiter geht, alles in Allem kein wirklich beruhigendes Gefühl... ?

    Das Beste ist einfach eigenes Geld zu verdienen, diese Abhängigkeit vom Staat und der ständige Papierkram geht ganz schön an die Substanz. Und wer weiß schon was noch so an neuen Krankheiten kommen wird ?

    Zudem Leben wir in einem höchst unruhigen Zeitalter und schnelllebigen dazu, da haben wir Ältere schon viel entspanntere Zeiten erlebt ?

  • Okay, verstehe. Dann könnte in ein paar Jahren natürlich alles wieder ganz anders sein. So etwas hilft wirklich nicht das Sicherheitsbedürfnis langfristig zu befriedigen.


    Sieh es als Chance!

    Dann wird noch für Rehamaßnahmen und andere Dinge Aufwand betrieben um dich wieder in Lohn und Brot zu bekommen, das kann zu deinem Vorteil sein. In dem Fall ist die EM-Rente ein besseres Sicherheitsnetz als Hartz4/Bürgergeld oder Grusi im Alter und bei Behinderung. Versuch es also positiv zu sehen.


    Die meisten EM-Renten werden erst einmal befristet bewilligt, die ersten Jahre kann sich noch am ehesten etwas ändern. Deswegen ist die Rentenversicherung sehr zurückhaltend jemanden direkt unbefristet zu verrenten.


    Wenn du weißt was das beste für dich ist, bleib dran. Nutz die Zeit um dir darüber klar zu werden wie es weitergehen soll, nutz es um die Möglichkeiten auszuloten. Zumindest das kann ich raten, alles andere ist individuell einfach zu unterschiedlich für irgendwelche Standardrezepte.

  • Kann man sehen wie man will, zum Einen ist man dort besser aufgehoben, anders herum wieder dort, leider wird mich keines von Beiden wieder richtig Fit machen für ein Berufsleben ??‍♂️

    Wenn ich dann noch weiter in die Zukunft blicke und zwar ca. in 10 Jahren, wenn die eigentliche Rente beginnt, wird's ganz düster für mich...

    Laut jährlichem Schreiben der RV, beträgt meine Rente dann ca. 860€, da mag ich noch gar nicht weiterdenken wie es dann alles so wird ?‍♂️

    Naja ist auch nicht weiter wichtig (für Euch) und diese Sorgen haben auch nichts hier im Thread zu suchen...

    Ich mach demnächst die Steuererklärung ready und dann mal schauen wie das Leben überhaupt so weiter geht, siehe nur die ungewisse Lage in Ukraine-Krieg... ?

  • Wer innerhalb von 24 Monaten nach Auslaufen der EM-Rente in die Altersrente wechselt, hat Bestandsschutz.


    Wenn die EM-Rente also weiterhin bezogen wird, dann wäre die Altersrente genau so hoch wie bisher. Gilt auch wenn es in Zukunft nur noch für eine halbe EM-Rente reicht.

  • Eine laufende Rente sorgt dafür, dass die Renteninformation noch weniger aussagekräftig ist als sonst. Im Bedarfsfall müsste man eine Probeberechnung für eine Altersrente anfordern, ansonsten kann der Besitzschutz nicht berücksichtigt werden.

  • Fluch und Segen der EM-Rente zugleich. Wenns von der EM direkt in die Altersrente geht.....haben ja die anderen schon geschrieben. Bestandsschutz der Höhe.


    Ich weiß jetzt nicht wie genau das läuft wenn man schon verrentet ist, ich hab berufliche Rehas und all das vor der Rente durch gehabt. Aber zumindest bei mir gab es bei dem Übergangsgeld zu den beruflichen Rehas auch immer was in die Rentenversicherung, von wegen Durchschnitt des deutschen Arbeitnehmergehaltes.


    Könnte sich also lohnen, selbst wenns nicht klappt und die EM-Rente verlängert wird. Aber wie gesagt, bei mir lag das alles vor der EM-Rente, ob das in deinem Fall genau so ist weiß ich nicht. So was wären aber vielleicht noch Themen für die Beratungsstellen der Rentenversicherung.

  • Wer innerhalb von 24 Monaten nach Auslaufen der EM-Rente in die Altersrente wechselt, hat Bestandsschutz.


    Wenn die EM-Rente also weiterhin bezogen wird, dann wäre die Altersrente genau so hoch wie bisher. Gilt auch wenn es in Zukunft nur noch für eine halbe EM-Rente reicht.

    ach so, dass wusste ich auch noch nicht, woher auch ??‍♂️

    Also mal geduldig abwarten und auch hoffen das die Rentenkassen bis dahin nicht komplett leer sind, wundern würde mich das nicht ?

  • Die oben gemachten Ausführungen zu den Krankenkassenbeiträgen, die die zu zahlende Steuer senken, sind zwar richtig, führen aber an der Frage vorbei: Die lautet ja nicht, ob Steuern gezahlt werden müssen, sondern ob eine Pflicht zur Abgabe einer Erklärung besteht, und diese Pflicht richtet sich nach der Höhe der "Einkünfte" (im steuerlichen Sinne), also zu versteuernde Einnahmen minus Werbungskosten. Wenn diese Einkünfte höher als der Grundfreibetrag (ca. 10 000 Euro) sind, dann besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Bei der EM-Rente ist noch zu berücksichtigen, dass nur ein Anteil steuerpflichtig ist, bei Start in 2020 z.B. sind 20% steuerfrei. Ganz grob überschlagen liegt man hier bei 80%*1219 Euro *12 Monate bei ca. 11 700 Euro und damit oberhalb des Grundbetrags und damit in der Erklärungspflicht.

    Hallo...liege ich mit meiner groben Rechnung richtig?


    Ich bekomme seit 11/2015 eine EU Rente...

    D.h. 30% sind steuerfrei?!


    Aktuell bekomme ich 1094 Brutto...


    Also 0,7×1094=765,8 ×12= 9189,6

    Würde bedeuten....ich liege unter den Steuerfreibetrag von 11604...


    Ist das ganz grob gesehen richtig?

  • Liege ich mit meiner groben Rechnung richtig?


    Ich bekomme seit 11/2015 eine EU Rente...

    ... solltest also spätestens im Jahr 2017 (dem Jahr nach dem ersten Jahr, in dem Du das ganze Jahr eine Rente bezogen hast) geklärt habe, ob Du eine Steuererklärung abgeben mußt oder nicht. Warum fragst Du nun im Jahr 2024? Was ist mit den Vorjahren?

    D.h. 30% sind steuerfrei

    So ähnlich. Es sind 30% dessen steuerfrei, was Du im Jahr 2016 (dem ersten Jahr, in dem Du das ganze Jahr eine Rente bezogen hast) an Rente bezogen hast. Das ist seitdem kein Prozentsatz, sondern ein Fixbetrag.

    Aktuell bekomme ich 1094 brutto...

    Also 0,7×1094=765,8 ×12= 9189,6

    Würde bedeuten, ich liege unter den [Grund]freibetrag von 11604.

    Die grobe Rechnung ist: 12 * 1094 - 102 - individuellem Rentenfreibetrag.

    Dürfte meiner Peilung nach unter dem Freibetrag liegen, genau wissen kann ich es nicht.


    Hast Du irgendwann mal in Deiner aktiven Zeit eine Steuererklärung selber gemacht? Per Computer?


    Verschiedene Online-Steuerprogramme bieten es ausdrücklich an, zur Probe eine Steuererklärung zu erstellen, also die Werte einzugeben und das Programm die Steuer ausrechnen zu lassen. Mach das doch einfach einmal! Geh durch das Interview durch, das Steuerprogramm fragt genau nach, was es von Dir wissen will. Wenn Du die Steuererklärung nicht einreichen mußt oder willst, kostet das kein Geld. Mein Favorit ist smartsteuer.de, aber etliche andere Programme leisten das genauso. Du kannst Dir auch eine Steuer-CD kaufen (die kostet allerdings gleich Geld), die kann das auch.