Steuerfreibetrag, der Behindertenpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Sonderausgaben sind wieder was anderes.
Das habe ich vielleicht missverständlich ausgedrückt: Weder der Behinderten-Pauschbetrag (=außergewöhnliche Belastungen) noch die Krankenkassenbeiträge (=Sonderausgaben) werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und haben damit keine Auswirkung auf die Steuererklärungspflicht.
Gemeinsam ist Beiden nur, dass sie sich beim Einkommen auswirken (und damit auch beim zu versteuernden Einkommen):
https://de.wikipedia.org/wiki/…kuenfte_Einkommen_zvE.png
Inhaltlich ist beides wiederum unterschiedlich.