Hallo,
ich brauche dringend Rat.
Im Jahre 2021 hatte ich zwei Arbeitgeber.
Für Arbeitgeber A habe ich vier Monate gearbeitet und für Arbeitgeber B die restlichen acht Monate.
Beim Arbeitgeber A war ich Werkstudentin und ein Monat Vollzeit. Beim Arbeitgeber B war ich Vollzeit angestellt.
Vom Arbeitgeber A habe ich leider keine Lohnbescheinigung erhalten und der Kontakt verlief leider sehr unfriedsam.
Ich habe nur Lohnabrechnungen für die vier Monate erhalten. Als Werkstudentin habe ich auf Stundenbasis mal mehr mal weniger verdient - je nachdem wie viel Uniarbeit mir Zeit eingenommen hat.
Ich habe dann eine Einkommensteuererklärung 2021 abgegeben (Gesamtjahresbrutto 25.000) Dort habe ich auch angegeben, dass ich keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe sondern nur die Abrechnungen und habe soweit alle Brutto Einträge aus den Abrechnungen angegeben.
Dann kam der Steuerbescheid und ich erhielt eine Rückerstattung von 1.200€.
Doch im Bescheid war das Jahresbrutto anders, als ich es angegeben habe. Es war weniger.. (22.000€) ich rief beim Finanzamt an und die nette Sachbearbeiterin erklärte mir, dass mein Arbeitgeber A zwei Monate nicht übermittelt hat an das Finanzamt. Ich wurde stutzig und hab meine Kontoauszüge nochmal mit meinen Abrechnungen verglichen. Und mir fiel auf, dass einige Dinge in den Abrechnungen nicht stimmten. Ich habe Essenzuschüsse monatlich erhalten (70-100€). Diese waren nirgends in der Abrechnung vorhanden und auch die ausgezahlten Netto-Beiträge waren falsch. Auf meinem Konto waren dann ca. 300-400€ mehr Netto als auf den Abrechnungen. Panisch schrieb ich eine Mail an das Finanzamt und erklärte, dass auch die Abrechnungen die mir vorliegen falsch sind und ich gerne das Geld zurückzahlen möchte (die Steuern). Ich schrieb in der Mail die Nettosummen aus meinem Konto die Summen der Essenszuschüsse und wartete. In der Zwischenzeit kontaktierte ich Arbeitgeber A und sagte ihm, dass die Nettosummen nicht stimmen .. und die Abrechnungen falsch sind. Dieser antwortete mir nur unfreundlich „ Leider ist es deine Pflicht, deine Abrechnungen sofort zu kontrollieren und diesen dann binnen 3 Monaten zu widersprechen“. Vom Finanzamt kam dann die Rückmeldung, dass sie meinem Einspruch nicht wahrnehmen können und ob ich diesen zurücknehmen möchte. Als Grund haben Sie folgendes angegeben: Das Finanzamt muss zunächst den übermittelten Daten des Arbeitgebers A vertrauen und darauf basiert meine Veranlagung.
Ich bin verzweifelt..
1. Soll ich den Einspruch zurücknehmen?
2. Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich die Abrechnungen nicht kontrolliert habe?
3. Welche Strafen erwarten mich nun?
4. Mir ist bewusst, dass ich Geld dem Finanzamt irgendwann nachzahlen muss.. aber kommen da noch Zinsen dazu und Geldbußen?
Ich bitte um Hilfe, ich bin so verzweifelt..