Aussicht auf Erstattung der Jahresentgelte durch LBS-H-T bei Widerspruch oder einschalten der Schlichtungsstelle? 0
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Ja, habe selbst eine Erstattung erhalten (0) 0%
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Ja, habe selbst eine Erstattung erhalten, nachdem ich widersprochen habe (0) 0%
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Ja, habe selbst eine Erstattung erhalten, nachdem ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet habe (0) 0%
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Nein, geringe Aussicht auf Erstattung und Aufwand zu hoch (0) 0%
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Nein, keine Aussicht auf Erstattung, da seitens der LBS alles rechtens ist (0) 0%
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben jeweils einen Bausparvertrag. Meinen habe ich kürzlich erfolgreich "zu Ende" gebracht inkl. Auszahlung der zu unrecht erhobenen Gebühren in Form von Jahresentgelten/Servicepauschale - dabei ging es aber um die Schwäbisch Hall. Nach einem Wiederspruch und dem einschalten einer Schlichtungsstelle hat die Schwäbisch Hall bei meinem Vertrag einer Erstattung zugesagt.
Bei dem Vertrag meiner Frau handelt es sich um die LBS Hessen-Thüringen Tarif Classic F (2015). Diese erhebt ein Jahresentgelt von 12€ p.a.
Ich habe die Mustervorlage für die Rückforderung von Finanztip zusammen mit meiner Frau ausgefüllt und an die LBS geschickt. Nun kam vor einigen Tagen das Antwortschreiben (s. Anhang). Inhaltlich gibt die LBS an, rechtens gehandelt zu haben, von der BaFin eine Genehmigung zu haben und keine Erstattung vornehmen zu wollen.
Nun würde ich gerne wissen, ob jemand Erfahrungen bzgl. der LBS in diesem Kontext hat und ob es ebenfalls Aussichten auf Erstattung gibt.