Hallo,
ich bitte um Eure Einschätzung. Ich habe 2010 einen 1 Jahresvertrag (aka Preisgarantie),der sich lt. Vertragsunterlagen "automatisch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlängert, wenn keine Kündigung erfolgt". Am 20.01.2023 erfolgte die letzte Verlängerung mit Vertragslaufzeit 20.01.2023 bis 19.01.2024. Jetzt hat der Versorger ein Schreiben geschickt, in dem er eine Preisanpassung zum 04.04.2023 ankündigt. Begründung "Die seit längerem andauernden Turbulenzen auf dem Energiemarkt beschäftigen uns. Insbesondere die Krise in der Ukraine führt aufgrund knapper Gasmengen zu einem enormen Anstieg der Beschaffungskosten. Deshalb sind diese auch für uns gestiegen. Darüber hinaus haben sich die Netznut-zungsentgelte, die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie die Höhe der Bilanzierungsumlage verändert."
Ich sehe weder eine vertragliche Grundlage, noch irgendeinen besonderen Grund für eine Preiserhöhung. Der Vertrag wurde weder vom Versorger, noch von mir fristgerecht gekündigt. M.M. nach ist der Vertrag rechtsgültig mit Vertragslaufzeit 20.01.2023-19.01.2024 zu den bisher zugesagten Konditionen gültig. Die bisherigen Konditionen sind auch im Schreiben zur Ankündigung der Preiserhöhung bestätigt.
Ich denke der alte römische Grundsatz "Pacta sunt servanda" gilt. Wie steht Ihr meine Chancen mit einem Widerspruch und Bestehen auf Vertragserfüllung? Kündigen sollte der Versorger ja auch nicht können, da m.W. nach die 4 Wochen Kündigungsfrist nur für Verbraucher gilt, oder?
Danke
Michael