Hallo zusammen,
ich plane, weitere Sondertilgungen für mein Immobiliendarlehen auszusetzen und stattdessen die Beträge in Festgeld anzulegen.
Wenn die 10-Jahres-Frist für das Darlehen dann abgelaufen ist, möchte ich dieses mithilfe des in Festgeld angesparten Kapitals dann kündigen.
Damit ich jetzt keinen Planungsfehler mache, habe ich eine dumme Frage: das mir laut https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html zustehende Recht einer Kündigung "nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten" - das kann ich nach den zehn Jahren dann jederzeit ausüben, oder nur zu einem bestimmten Zeitpunkt nach genau 10 Jahren?
Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass der erste Fall zutrifft, möchte mich aber dennoch rückversichern.
Vielen Dank!