Mietpreisbremse - welcher Mietspiegel ist relevant

  • Ich plane für 25 Monate rückwirkend auf Grund der Mietpreisbremse zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzufordern. Gibt es irgendwo eine verlässliche Information darüber, welcher Mietspiegel denn als Basis für meinen Anspruch heranzuziehen ist? Meine Intuition sagt mir, natürlich der im jeweiligen Monat gültige - aber ich kann dazu keinerlei Informationen finden..

  • Hallo langerhans,


    ich setzte einmal voraus, Sie meinen nicht die in Berlin grandios gescheiterte „Mietpreisbremse“ sondern die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn nach §556d BGB. Wie Sie dort und in §558/2 erkennen können, geht es nicht um den Mietspiegel sondern um die ortsübliche Vergleichsmiete zu Mietbeginn. Diese können Sie m.W. auch mit einem qualifizierten Mietspiegel bestimmen. Dem Sinn des Gesetzes nach müsste es schon der qualifizierte Mietspiegel sein, der zu Mietbeginn galt.


    Gruß Pumphut