Hallo Forum
ich lese hier ab und zu mal mit und habe mich heute auch angemeldet, da mich eine Frage "beschäftigt".
Ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum gelandet.
Situation:
Ein gesetzl. Betreuer (ein Anwalt) hat für einen Betreuenden vor 5 Jahren ein Anderkonto eingerichtet.
Die Kontobewegungen sind gering: Pro Monat gibt es eine Haben-Buchung/Zahlungseingang. Über das Jahr verteilt fallen 5-6 Soll-Buchungen an (Überweisung oder Abhebung). Der mtl. Eingang ist im kleineren dreistelligen Bereich - der Saldo war nie über 4K.
Anfänglich wurden mtl. 3,90 Kontoführungsgebühren abgebucht. Seit 2020 sind diese Gebühren drastisch nach oben gegangen und liegen jetzt bei 7,90 p.Monat. Kommt eine Überweisung oder Abhebung hinzu werden 8,24 abgebucht.
Das Konto dient nicht dem Vermögensaufbau, sondern ist für div. Schuldenregulierungen gedacht.
Das Konto wird bei einer Raiffeisenbank geführt.
Ob es sich um ein Einzel- oder Sammelanderkonto handelt weiß ich (momentan) nicht. Ich müsste den "Betroffenen" fragen - ein Bekannter von mir - der mit dieser Frage an mich herangetreten ist.
Das Konto ist wohl ein "Unterkonto" des Betreuers? Lt IBAN ist die KontoNr. identisch dem Girokonto des Betreuers, lediglich die Prüfzimmer ist unterschiedlich.
Mein Frage:
Ist das üblich/normal/rechtens, dass auf einem Anderkonto Kontogebühren belastet werden? - in dem Fall zahlt ja der zu Betreuende.
Was mich auch aufhorchen ließ war die Höhe der Gebühren....aber das ist mglw. ein anderes Thema.
so...ich hoffe ich hab das verständlich und nachvollziehbar geschildert.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Nachtrag: Sicher wäre es einfach, mein Bekannter würde diese Frage direkt bei der Bank stellen....aber das möchte er mom vermeiden. Lt. dem Betreuer sind die Abbuchungen der Bank in Ordnung.
Gruß vom surfer40