Was machen mit Riester-Verträgen

  • Moin.

    Erst seit kurzem beschäftige ich mich grundlegend mit meinen Finanzen und versuche Ordnung in die Sache reinzubringen. Hab schon einiges unter "Lehrgeld bezahlen" abgetan und versuch jetzt das Beste noch rauszuholen.


    Zu meiner Person, bin 43 Jahre alt, verheiratet, noch keine Kinder. Eigene Immobilie bzw. Baufinanzierung läuft bis 2046. Mit investetieren in ETF's Anfang des Jahres begonnen.


    Ich habe einen seit 2016 beitragsfreien Riestervertrag bei der Zurich Förder Renteinvest DWS Premium von 2009. Investiert wird in Fonds DWS Vorsorge Rentenfonds 15Y und DWS Vorsorge Rentenfonds XL Duration.

    Vertragsguthaben 5500 €, Staatliche Zulagen 531 €, Abschluss- und Vertriebskosten ca. 550€ (finde aus den ersten Jahren keine Belege), Verwaltungsgebühren jährl. aktuell ca. 50€. Monatsrente 37.25 € pro 10.000 € Vertragsguthaben


    2016 wurde mir, und ich weiß nicht mehr mit welchem Argument, ein neuer Riester-Vertrag beim VolkswohlBund, angedreht.

    Vertragsguthaben 8750 €, Staatliche Zulagen 930 €, Abschluss- und Vertriebskosten 1400€, Verwaltungskosten jährl. ca. 160€, monatliche Rate 140 €, garantierte Rente 152 €.


    Meine Frage ist welche Optionen ich habe. Die Verträge zusammenführen und beitragfrei stellen um Verwaltungskosten zu sparen, wenn ja, sehe ich das richtig den alten Vertrag zu behalten bei hohem Rentenfaktor? Oder lohnt sich eine Kündigung mit allen Nachteilen? Oder andere Ideen.


    Danke für Eure Meinungen

  • Hallo.


    1.

    Riester ist nie eine tragende Säule der Altersvorsorge, sondern nur ein Mosaikstein.

    Daher nichts überdramatisieren.


    2.

    Der zweite Vertrag sagt mir nicht wirklich zu.

    Wahrscheinlich würde ich den in den ersten überführen. Ob überhaupt laufend was eingezahlt werden sollte, ist die nächste Frage. Riester-Rate in ETF pumpen kann sinnvoll(er) sein. Kommt auf die Details an.


    3.

    Je nach Modalitäten der Finanzierung könnte man auch beide Riesterverträge köpfen und in Sondertilgungen oder ETF-Sparplan schieben.

    Die schädliche Verwendung ist mit kurzem Schmerz, aber langfristigem Gewinn an Möglichkeiten/Freiheiten verbunden.



    Alles keine Beratung, nur Gedankenaustausch! :saint:

  • Ich bin in nahezu der identischen Situation. Allerdings mit 1x Kind und damit 300 € zusätzlicher Förderung. Habe auch den DWS Riester Premium und auch einen Riester beim Volkswohlbund.


    Beim DWS ist der Großteil (98%) im DWS Vorsorge Rentenfonds XL Duration. Der liegt aktuell auf Jahressicht bei -42%. 3 Jahre -55%. Der DWS Riester ist bei mir seit 2 Jahren beitragsfrei gestellt.


    Würde ich den DWS jetzt kündigen oder umziehen, würde ich den Verlust realisieren + ggf. Rückzahlung der Förderungen (bei Kündigung).


    Den Volkswohlbund Riester bespare ich weiterhin, wegen der 300 € + 170 € Förderung + Steuervorteile. Dort lässt sich immerhin die Fonds-Auswahl beeinflussen (auch (nachhaltige) ETFs vorhanden). Die Förderung wird aktuell zu 100% von den jährlichen Vertriebs- und Verwaltungskosten aufgefressen. Bleibt also nur noch der Steuervorteil.


    Das ist mein aktueller Stand. Ganz zufrieden bin ich damit noch nicht.

  • Das mit der Auflösung ist nur dann sinnvoll, wenn du gute Alternativen hast, wie du einerseits solide und andererseits maximal viel an finanziellem Besitz erreichen kannst. Wenn du da einen guten Plan hast, dann ist denke ich nie ein Ausstieg verkehrt.

  • rsmuc

    Die Förderung mit dem Kinderzuschlag würde ich weiter mitnehmen.

    Nur solltest du in Zukunft nicht über den Betrag der Kleinbetragsrente kommen. (2022 32,90€)

    Wenn du dann in der Auszahlungsphase - bei dir wohl 65 Jahre? - eine Abfindung erhältst, kannst du sie verwenden, wie du möchtest. Solltest du über den Betrag kommen, legst du ihn still und führst beim anderen Anbieter den Vertrag fort. Das mit der Abfindung funktioniert bei verschiedenen Anbietern, aber nicht beim gleichen, da werden die Auszahlungen zusammengelegt.

    Dann hast du die Möglichkeit, dir die Beträge auszahlen zu lassen - am besten nach dem Jahr deiner Erwerbstätigkeit - oder du bringst sie steuerlich gefördert in die GRV ein. Stichwort "Ausgleich einer Rentenminderung."

  • Ideen gewonnen?

  • Ob das eingezahlte Kapital eines Riestervertrags auf den anderen übertragen werden kann, lässt sich über eine Anfrage beim Anbieter klären. Das geht manchmal, aber nicht immer. (Vor allem nehmen nicht mehr alle Gesellschaften das Guthaben anderer auf.)

    Bei Übertragen muss man aufpassen, den einen Vertrag nicht versehentlich zu kündigen.