Muss mein (Ehe-)partner mich in finanziellen Engpässen finanzieren?

  • Hallo zusammen,


    ich bin 39 Jahre alt und selbstständiger Einzelunternehmer (Gewerbe). Da es bei meiner Partnerin und mir Richtung Familiengründung geht, stellen wir uns einige Fragen bezüglich unser finanziellen Absicherung. Eine große Sorge meiner Partnerin ist es nun, dass ich (irgendwann) arbeitsunfähig werde und sie für meinen Lebensunterhalt (und unser Kind) alleine aufkommen muss.


    Ich fürchte, dass ihre Sorge nicht unbegründet ist. Denn ich habe mich in der Vergangenheit leider mit dieser Thematik nicht wirklich beschäftigt und habe das Thema Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit aus verschiedenen Gründen immer ausgeblendet. Ich sehe ein, dass dies ein Fehler war und möchte es von nun an besser machen.


    Aufgrund meiner Krankengeschichte (Herzfehler und mehrfache psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung) bekomme ich allerdings sehr wahrscheinlich keine Berufsunfähigkeitsversicherung (oder wenn, dann nur zu einem sehr hohen Beitragssatz). Wenn ich etwas Zeit habe, werde ich mich darüber bzw. über die Alternativen (Erwerbsunfähigkeitsversicherung usw.) informieren.

    In die Deutsche Rentenversicherung habe ich zwar vorübergehend eingezahlt. Die Beträge sind aber leider auch vernachlässigbar.


    Aber zurück zur Sorge meiner Partnerin: Ist es so, dass wenn ich jetzt arbeitsunfähig werde und meine Ersparnisse aufgebraucht sind, sie mit ihren finanziellen Mitteln bzw. ihren Ersparnissen für meinen Lebensunterhalt aufkommen muss? Oder anders gefragt: Wenn ich arbeitsunfähig werde und meine Ersparnisse aufgebraucht habe, bekomme ich keine Hilfe vom Staat, wenn meine Partnerin noch Rücklagen hat?

  • Hallo Paul Z. und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    um es kurz zu machen. Ja, die Befürchtungen Deiner Partnerin sind im Grundsatz richtig.

    Wenn Ihr unter einem Dach lebt, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Sprich der jeweils andere Partner ist dazu verpflichtet im Rahmen seiner Möglichkeiten den gemeinsamen Lebensunterhalt allein zu finanzieren.


    Das Thema BUV ist ja 'nur' ein Teilaspekt. Bei Dir scheint ja auch das Thema Altersvorsorge ungeklärt zu sein. Auch hier solltest Du bedenken, dass bei einer Berufsunfähigkeit eine private AV zunächst aufgebraucht werden müsste (z.B. ETF-Depot).

    Eine private AV kann aber auch so ausgestaltet werden, so dass Sie Dir auch im Falle einer Berufsunfähigkeit und einem evtl. Bezug von Sozialleistungen erhalten bleibt.

  • Dieses "In guten, wie in schlechten Zeiten!" heißt eben, dass man gegenseitig Verantwortung übernimmt und Unterstützung gewährt.

    Selbst über Versicherungen wird man nicht jedes Risiko abdecken können, dies sollte jedem klar sein, insbesondere den Selbstständigen.


    Ich empfehle eine ehrliche Bestandsaufnahme, was an Rücklagen, Anwartschaft fürs Alter und sonstiger Absicherung vorhanden ist. Dann müsste man das Delta zu dem, was man gerne hätte, beziffern und kann dann im nächsten Schritt schauen, wie (und ob) sich dieses Delta schließen lässt.


    Das geht alles nicht von heute auf morgen und man kann sich von diversen Stellen helfen lassen. (Achtung: Einige Stellen haben Eigeninteressen finanzieller Art.)