Hallo,
auf meinem Einfamilienhaus habe ich im Jahr 2009 eine Photovoltaikanlage mit 11,725 kWp installieren lassen. Den Strom habe ich ins öffentliche Netz einspeisen lassen. Der Ertrag daraus ist ab 2022 nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Meine Frage:
Ich habe von den Gemeindewerken auf den Ertrag die Mehrwertsteuer erhalten. Muss ich die Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen. Ich habe von der Kleinunternehmerklausel nicht Gebrauch gemacht.
Danke für Ihre Hilfe.