Photovoltaikanlage

  • Hallo,

    auf meinem Einfamilienhaus habe ich im Jahr 2009 eine Photovoltaikanlage mit 11,725 kWp installieren lassen. Den Strom habe ich ins öffentliche Netz einspeisen lassen. Der Ertrag daraus ist ab 2022 nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Meine Frage:

    Ich habe von den Gemeindewerken auf den Ertrag die Mehrwertsteuer erhalten. Muss ich die Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen. Ich habe von der Kleinunternehmerklausel nicht Gebrauch gemacht.

    Danke für Ihre Hilfe.

  • Natürlich muss die Umsatzsteuer wieder abgeführt werden. Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind getrennte Steuerarten und werden auch getrennt veranlagt. Der Steuerberater hilft weiter.

  • Ausgewiesene und erhaltene Umsatzsteuer muss immer abgeführt werden, auch wenn das Geschäft eigentlich umsatzsteuerfrei wäre und die Umsatzsteuer fälschlich erhoben wurde (siehe § 14c UStG).