Guten Tag,
wie errechnet sich das Krankengeld, was ist Bemessungsgrundlage.
Fall:
Festangestellt seit 2000, 40 Std/Wo.
6 Wochen Krankengeldbezug,
weniger 76 Wochen innerh. der 76 Grenze 6 Wochen KGbezug
darauf 3 Wochen arbeitsfähig
und erneute gleiche Krankheit.
Krankengeldanspruch ist fakt
ssungsgrndlageundlage ist immer das beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Die AOk teilt mit, mit einer Dauer von 6 Wochen erneut Anspruch auf KG mit der gleichen Krankheit nach 3 Wochen arbeitsfähigkeit wird zur Bemessung das KG das eine Lohnersatzleistung einbezogen wird. Bei KG liegt kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor.
Die Aok:
Die 76* Wochen sind zwar nicht ausgeschöpft. In dem Betrieb arbeite ich unbefristet seit mehreren Jahren und erhielt zuletzt KG und im Gehalt Sonderzahlungen. Aufgrund des zuletzt bezogenen Krankengeld erhalte ich ggf. weniger Krankengeld als das zuletzt ausgezahlte durch die Neuberechnung und demzuletzt bezogenen Krankengeld.
Wird als Bemessung/Neuberechnung das Krankengeld genommen oder wie errechbet dieses sich. 70(90)% des KG oder des Lohn von 12 Monaten ?