Hallo,
mich interessiert, ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob es tatsächlich keine Möglichkeit gibt, als Kunde hier zu seinem Recht zu kommen:
Ich habe im Herbst den Stromanbieter für die Wärmepumpe gewechselt. Für die Strompreisbremse legt dieser jetzt eine Verbrauchsprognose von 2.165 kWh zugrunde. Die tatsächlichen Jahresverbrauchszahlen der letzten 3 Jahre waren wie folgt:
13.08.2019 - 12.08.2020: 4.273 kWh
13.08.2020 - 12.08.2021: 4.552 kWh
13.08.2021 - 12.08.2022: 4.629 kWh
Auf Nachfrage beim derzeitigen Stromanbieter (Vattenfall) wurde ich mit folgender Mail an den Netzbetreiber verwiesen:
ZitatBitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den zuständigen Netzbetreiber.
Dieser hat uns den Jahresverbrauch mitgeteilt, und anhand dessen wurde dieser Berechnet.
Vattenfall hatte selbst keine Zahlen, da Ihr Vertrag bei uns erst seit November 2022 besteht.
Sollte der Netzbetreiber tatsächlich höhere Daten vorliegen haben, ist es trotzdem nicht möglich den Entlastungsbetrag Neu zu Berechnen. Dies wäre evtl im Nachhinein möglich. Also nach dem Zeitraum der Entlastung.
Vom Netzbetreiber (N-ERGIE-Netz GmbH) bekam ich heute folgende Auskunft per Mail:
ZitatFür Gerät ... haben wir eineVerbrauchsprognose von 2165 kWh dieser Wert ist ermittelt worden. Prognosen weichen immer vom tatsächlichen Verbrauch ab.
Eine rückwirkende Korrektur einer Verbrauchsprognose kann nicht durchgeführt werden. Dies ist nicht möglich. Den Verbrauch aktuell haben wir auf 4400 kWh zum 01.05.2023 hinterlegt und Ihren Versorger bestätigt. Bitte halten Sie daher mit dem Versorger nochmal Rücksprache da der aktuelle Verbrauch bzw. der neue gemeldete Verbrauch auch immer eine Rolle spielt.
Dieser wird Ihnen auch bestätigen das Prognosen rückwirkend nicht geändert werden können.
Muss man diese Willkür bei der Verbrauchsprognose als Verbraucher einfach so hinnehmen? Gibt es eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen und wenn ja: wie?
Laut Finanztip-Rechner macht der Unterschied für mich ca. 330 Euro im Jahr aus
Bin dankbar für jeden Tipp oder Hinweis, LG