Guten Tag.
Folgenden Fall angenommen: das Finanzamt hat im ESt-Bescheid für 2020 Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt, die auch entrichtet sind. Mittlerweile ist ein neuer Bescheid erlassen, der keine Vorauszahlungen mehr vorsieht. Unter Erläuterungen lautet der erste Satz: "Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom ...".
Daraufhin wird die nächste Vorauszahlung nicht mehr geleistet. Trotzdem mahnt die Finanzkasse die Nichtzahlung an und fordert zudem Säumniszuschlag.
Ist das korrekt, und was kann man dagegen tun? Eine Mahnung ist ja wohl kein Verwaltungsakt und enthält auch keine Rechtsmittelbelehrung.
Schönen Gruß