Abgeltungssteuer: erst Gewinn, dann Verlust, gleiche Jahr

  • Liebe Steuerprofis,


    ich habe eine Frage zur Kapitalertragssteuer. Ich habe im vergangenen Jahr zunächst Gewinne an der Börse mit Derivaten erzielt. Die Abgeltungssteuer behielt die Bank ein. Danach habe ich Verluste gemacht, die die Gewinne überstiegen. Kann ich die gezahlten Steuern rückerstattet bekommen? Wenn ja, wie?

    Der Freistellungsauftrag lag der Bank bereits vor. Eine Verlustbescheinigung für 2022 habe ich mir noch nicht ausstellen lassen.

    Herzlichen Dank für eure Mühen!

  • Danke! Die würde ich machen. Aber wie genau, gebe ich das an? Denn bei Wiso wird nur nach Kapitalerträgen gefragt. Die habe ich so ja nicht, mit Stand Ende des Jahres, da die Gewinne aufgezerrt wurden. Brauche ich eine Bescheinigung von der Bank, über die für die anfänglichen Gewinne und darauf gezahlten Steuern? Oder gibt es einen Weg, dass sich Wiso die Daten automatisch zieht, so wie sonst beim regulären Einkommen?


    Danke schön!

  • Ich hab’s kurz gegoogelt. Gibt direkt im buhl Forum entsprechende Threads.


    Denke da werden Sie fündig

  • Wenn die Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden könnten, hätte die Bank das spätestens zum Jahresende machen müssen. Und da das bei allen Banken automatisiert ist, glaube ich da auch nicht an einen Fehler. Handelt es sich bei den Verlustgeschäften um Aktienverkäufe? Die Verluste daraus können nicht mit Gewinnen aus den Derivategeschäften verrechnet werden.

  • Ich habe eine Frage zur Kapitalertragssteuer. Ich habe im vergangenen Jahr zunächst Gewinne an der Börse mit Derivaten erzielt. Die Abgeltungssteuer behielt die Bank ein. Danach habe ich Verluste gemacht, die die Gewinne überstiegen. Kann ich die gezahlten Steuern rückerstattet bekommen? Wenn ja, wie?

    Der Freistellungsauftrag lag der Bank bereits vor. Eine Verlustbescheinigung für 2022 habe ich mir noch nicht ausstellen lassen.

    Die brauchst Du aber ggf. für Deine Steuererklärung.


    Die Depotbank führt für Dich mehrere sog. "Töpfe", das sind letztlich virtuelle Konten, namentlich den Aktienverlusttopf, den sonstigen Verlusttopf und den Quellensteuertopf. Die entsprechenden Werte ("Kontostände", wenn Du so willst) stehen bei mir auf jeder Wertpapierabrechnung drauf.


    Wenn Du (von 0 ausgehend) einen Spekulationsgewinn machst, führt die Depotbank KESt + SolZ ab. Damit ist die Steuer erledigt.


    Machst Du nun aber Verlust, bekommst Du von der Bank keine KESt + SolZ zurück, sondern sie bucht Dir den Verlust auf den entsprechenden Verlusttopf. Den Stand dieses Verlusttopfes kannst Du Dir zum Jahresende bescheinigen lassen (Dann bekommst Du von der Bank ein Papier und sie stellt den Verlusttopf auf 0). Wenn Du das nicht tust, bleibt der Verlust stehen, bis Du ihn ausgleichst oder in einem späteren Jahr bescheinigen läßt.


    Beispiel: Du hast im Jahr 2022 einen Spekulationsgewinn gemacht und dafür KESt+SolZ bezahlt. Später im Jahr hast Du einen Spekulationsverlust von 2000 Euro gemacht und dafür keine Steuer erstattet bekommen.

    Wenn Du jetzt nichts machst, kannst Du im Jahr 2023 (oder später) einen Spekulationsgewinn machen, der mit Deinem Verlusttopf verrechnet wird.


    Erzielst Du 1000 Euro Gewinn, so zahlst Du nun keine Steuer darauf, aber Dein Verlusttopf reduziert sich auf 1000 Euro.


    Erzielst Du 2000 Euro Gewinn, zahlt Du keine Steuer, aber der Verlusttopf ist dann leer.


    Erzielst Du 3000 Euro Gewinn, so wird der Verlusttopf leer, Du zahlt dann aber nur von 1000 Euro KESt+SolZ.


    Willst Du Dir die überzahlte KESt erstatten lassen, brauchst Du die Verlustbescheinigung für Deine Steuererklärung. Es ist die Frage, ob Du die im April noch bekommst. Bei meiner Bank müßte ich die Bescheinigung spätestens zum 15.12. des jeweiligen Jahres beauftragen.


    Frag doch einfach mal Deine Depotbank!


    Mehr über diese "Töpfe" kann man z.B. hier lesen:

    https://www.mehrwertsteuerrech…/verlustverrechnungstopf/