Hallo zusammen,
ich habe bereits im Forum etwas gesucht, aber leider keinen identischen Fall finden können.
Ich werde bald meinen Arbeitgeber wechseln, welcher ca. 300km von meinem Wohnort entfernt ist. Einen Firmenwagen bekomme ich gestellt. Pro Woche sind 2 Präsenztage vor Ort Pflicht, 3 Tage arbeite ich von Zuhause aus. Für die zwei Präsenztage bekomme ich pro Woche zwei Übernachtungen im Hotel vom Arbeitgeber bezahlt. An diesen Regelungen gibt es auch keine Möglichkeit zur Änderung, ist für mich auch so ok.
Soweit so gut. Nun der für mich kompliziertere Teil mit der Gehaltsabrechnung und der Versteuerung.
Der Firmenwagen wird normal mit 1% versteuert, alles gut. Da mein Wohnort allerdings sehr weit entfernt ist, würde die Versteuerung der Familienheimfahrten den Rahmen komplett sprengen.
Nun habe ich gelesen, dass man das Hotelzimmer, in dem ich zwei Nächte pro Woche bleibe, als meinen zweiten Wohnort angeben kann und dies dann als doppelte Haushaltsführung vor dem Finanzamt ausgelegt werden kann. Das führt dazu, dass die Abzüge für die Familienheimfahrten deutlich sinken.
Dafür muss ich allerdings die Hotelübernachtungen als geldwerten Vorteil versteuern. Und hierzu jetzt meine konkrete Frage:
Lt. Finanztip (https://www.finanztip.de/doppe…1.000%20Euro%20im%20Monat.) kann man die Kosten der doppelten Haushaltsführung bis zu 1.000,-€ pro Monat steuerfrei absetzen.
Gilt dies nur, wenn ich die Kosten der Übernachtungen selbst zahle? Oder kann mein Arbeitgeber diese übernehmen und es fällt kein geldwerter Vorteil an? Oder muss ich es trotzdem über meine Abrechnung versteuern und selbst über die Steuererklärung wiederholen?
Vielleicht kann mich hier ja jemand erleuchten, so ganz blicke ich da nicht durch.