Guten Morgen,
vermutlich drei einfache Fragen: Laut Bescheid 2021 wurden für meine Ehefrau 276,00€ Kirchensteuer festgesetzt. Ab Steuerabzug vom Lohn = 0,27€ (was auch Zeile 6 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entspricht), ergibt sich also eine verbleibende Steuer von 275,73€, die dann ja mit dem Guthaben des Bescheids verrechnet wurde.
Für 2022 stehen nun 30,08€ in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Frage 1: Ich trage nun
- in Anlage N 30,08€ ein
- bei den Sonderausgaben 30,08€ + 275€,73€?
Frage 2: Nur zur Begrifflichkeit: Sind diese 275€,73€ eine "Steuernachzahlung"?
Frage 3: Oder allgemeiner gesprochen: So sich nicht noch woanders als in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des betreffenden Jahres sowie dem Bescheid des VORJAHRES Erstattungen / Vorauszahlungen / ... finden, gibt es
- entweder o.g. genannten Fall, oder
- es könnte sich vermutlich auch andersherum ergeben, dass im Bescheid des Vorjahres wegen ZUVIEL entrichteter Steuer eine "Rückzahlung" ergab, die ich dann WIE eintragen müsste?
Danke und Viele Grüße
FargoTof