Kirchensteuer - "Nachzahlung" im Bescheid des Vorjahres wie eintragen

  • Guten Morgen,


    vermutlich drei einfache Fragen: Laut Bescheid 2021 wurden für meine Ehefrau 276,00€ Kirchensteuer festgesetzt. Ab Steuerabzug vom Lohn = 0,27€ (was auch Zeile 6 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entspricht), ergibt sich also eine verbleibende Steuer von 275,73€, die dann ja mit dem Guthaben des Bescheids verrechnet wurde.


    Für 2022 stehen nun 30,08€ in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.


    Frage 1: Ich trage nun


    - in Anlage N 30,08€ ein

    - bei den Sonderausgaben 30,08€ + 275€,73€?


    Frage 2: Nur zur Begrifflichkeit: Sind diese 275€,73€ eine "Steuernachzahlung"?


    Frage 3: Oder allgemeiner gesprochen: So sich nicht noch woanders als in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des betreffenden Jahres sowie dem Bescheid des VORJAHRES Erstattungen / Vorauszahlungen / ... finden, gibt es


    - entweder o.g. genannten Fall, oder

    - es könnte sich vermutlich auch andersherum ergeben, dass im Bescheid des Vorjahres wegen ZUVIEL entrichteter Steuer eine "Rückzahlung" ergab, die ich dann WIE eintragen müsste?


    Danke und Viele Grüße

    FargoTof

  • Laut Bescheid 2021 wurden für meine Ehefrau 276,00€ Kirchensteuer festgesetzt. Ab Steuerabzug vom Lohn = 0,27€ (was auch Zeile 6 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entspricht), ergibt sich also eine verbleibende Steuer von 275,73€, die dann ja mit dem Guthaben des Bescheids verrechnet wurde.


    Für 2022 stehen nun 30,08€ in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

    Sie hat also im Jahr 2022 30,08 + 275,73 Euro Kirchensteuer bezahlt (Ich gehe davon aus, daß der Steuerbescheid im Jahr 2022 ergangen und bezahlt wurde). Die Summe trägst Du in die Anlage "Sonderausgaben" ins Feld 103 ein.


    Kirchensteuern sind im Zahljahr Sonderausgaben, die in unbegrenzter Höhe absetzbar sind.

    Auf dem entsprechenden Steuerformular finden sich zwei Felder:


    Feld 103 - gezahlte Kirchensteuer

    Feld 104 - erstattete Kirchensteuer


    NICHT gemeint an dieser Stelle ist Kirchensteuer, die im Zuge der Abgeltungssteuer abgezogen wurde. Die ist mit der Abgeltungssteuer abgegolten.


    Aber keine Sorge: Das Finanzamt kennt die richtigen Zahlen und rechnet richtig, selbst wenn Du an dieser Stelle, etwa aus Unkenntnis, falsche Angaben machen würdest.


    [Und den Rest Deiner Anfrage sortierst Du bitte nochmal, damit man verstehen kann, was Du damit meinst.]

  • Sie hat also im Jahr 2022 30,08 + 275,73 Euro Kirchensteuer bezahlt (Ich gehe davon aus, daß der Steuerbescheid im Jahr 2022 ergangen und bezahlt wurde). Die Summe trägst Du in die Anlage "Sonderausgaben" ins Feld 103 ein.

    >> Sehr gut. Unabhängig davon aber auch in Anlage N 30,08€, richtig?


    [Und den Rest Deiner Anfrage sortierst Du bitte nochmal, damit man verstehen kann, was Du damit meinst.]

    8o >> Passt schon. Was ich im Grunde meinte:


    Wenn ich


    - 2023 die Erklärung für 2022 mache,

    - 2022 der Bescheid für 2021 ergangen ist und ausgezahlt wurde und

    - in diesem Kirchensteuer "nachgezahlt" werden musste


    >> Trage ich es eben ein wie von Dir und mir genannt. Haken dran


    Meine Vermutung: Möglicherweise gibt es den Fall auch andersherum. Also angenommen ich mache wieder


    - 2023 die Erklärung für 2022,

    - 2022 der Bescheid für 2021 ergangen ist und ausgezahlt wurde und

    - in diesem aber Kirchensteuer "zurückgezahlt" wurde --> Ich also Einnahmen hatte


    >> Muss ich das ebenfalls eintragen.


    Das hast Du ja so auch bestätigt, also ebenfalls Haken dran!


    Feld 104 - erstattete Kirchensteuer

    Vielen Dank!