Smart Vermögen Sparkasse

  • Meine Freundin will irgendwann mal sich selbständig machen bzw. Ergo-Praxis eröffnen und das Geld für die Rente zur Seite legen. Sie geht hier auch lieber mehr auf Sicherheit.

  • Von außen einsehbare Räume der Schließfächer habe ich noch nie gehört.

    Ich auch nicht - außer bei ganz kleinen Bank-Filialen (da lagen die Schließfächer beispielsweise im von außen durch die Glastür einsehbaren Schalterraum - wie Postfächer in einer Poststation). Wenn ich hier bei Banken ein Schließfach anmiete, würde ich das generell nur bei einer großen Niederlassung, Hauptstelle usw. machen. Der (so gut wie immer sehr) große Tresorraum ist da von außen nicht einsehbar. In den (aller)meisten Fällen geht es da auch nur mit dem Fahrstuhl hin bzw. runter (mittels Karte und Pin für das Schließfach, also nicht für jedermann).

    Formal muss die Bank ja den Zugang zum Schliessfach immer gewähren.

    Formal gesehen stimmt das - in praxi und de facto gebe ich aber auch mit jedem (Giral)Geld auf dem Bankkonto der Bank einen Kredit und habe lediglich einen schuldrechtlichen (nicht dinglichen also sachenrechtlich) abgesicherten Anspruch auf Rückzahlung. Der ist nur so gut wie die Bank zahlungswillig und auch zahlungsfähig ist. Dürfte sich beim Schließfach kaum anders verhalten - im worst case jedenfalls.

    Was die Rechtssicherheit angeht: Was wären die Risiken?

    Risiken sollte es eigentlich keine geben ...


    Nichtsdestotrotz sind Staaten und Banken schon hundertfach pleite gegangen, kam es zu Bank-Runs, zu Hair-Cuts bzw. zu Bail-Ins, zu Auszahlungsbeschränkungen, zu Kapitalverkehrskontrollen, Goldbesitzverboten seitens des Staates für Private etc. pp.


    Speziell zur Rechtssicherheit: Auch für den Euro gibt es ein umfangreiches Vertragswerk - mit der diesbezüglichen Rechtssicherheit (pacta sunt servanda) ist es aber nicht weit her, weil von den vertraglichen Säulen in praxi nix mehr übrig geblieben ist (Vertrag von Maastricht, Maastricht-Kriterien, Nichtbeistandsklausel, Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank usw.). Es liegt daher im Auge des Betrachters, ob man die Eurozone noch unter einen rechtssicheren Raum subsumieren kann.


    Neben möglicher Zerstörung (Feuer, Überschwemmung usw.) kann auch Diebstahl bzw. Einbruch zum Verlust der eingelagerten Wertsachen führen. Bezüglich der Regelungen im Einzelfall empfiehlt sich ein Blick in die AGBs der jeweiligen Bank. Ansonsten bleibt noch die (kostenpflichtige) Versicherung samt Dokumentation der eingelagerten Wertsachen. Und private (Sicherheits)Firmen zur Einlagerung (manche Goldhändler bieten das in Deutschland und auch im Ausland an) und/oder natürlich Zollfreilager (da würde ich eines außerhalb der Eurozone wählen - aber das ist natürlich eine Geschmacksfrage).

    Und das mit dem Zugang gewähren ist so eine Sache.

    Ich weiß von zumindest einem Fall, wo der Zugang zum Schließfach für mehrere Wochen nicht möglich war. Hier war durch eine Geldautomatensprengung der Eingangsbereich der Bank so beschädigt, dass die Filiale für den Neuaufbau einige Wochen geschlossen wurde.

    Habe ich selbst auch schon einige Mal erlebt (und das ganz ohne Geldautomatensprengung). Einmal war es ein schlichter Stromausfall und in zwei Fällen gab es Probleme mit dem Pin-Lesegerät (da kam eine Firma aus den Neuen Bundesländern bzw. die Reparatur dauerte längere Zeit). In der Zeit kam ich (und alle anderen Kunden) an die benötigten dort deponierten Wertsachen bzw. Unterlagen (in meinem Fall u. a. Verträge und notariell beurkundete Kaufverträge) nicht dran ...


    Da war der früher übliche Mitarbeiter für den Tresorraum die deutlich zuverlässigere Lösung - für die Bank vermutlich aber die etwas teurere ...



    Nur meine persönliche Meinung basierend auf langjährigen Erfahrungen.

    • Hilfreichste Antwort

    Meine Freundin will irgendwann mal sich selbständig machen bzw. Ergo-Praxis eröffnen und das Geld für die Rente zur Seite legen. Sie geht hier auch lieber mehr auf Sicherheit.

    Deine Freundin sollte dann darauf achten wie Sie Ihre Selbstständigkeit gestaltet. Im ungünstigsten Fall haftet Sie im Falle einer Insolvenz mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.

    Sie sollte dann bei der Gründung mindestens darauf achten, dass Privat- und Firmenvermögen rechtlich strickt voneinander getrennt sind!

  • Thotti

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Deine Freundin sollte dann darauf achten wie Sie Ihre Selbstständigkeit gestaltet. Im ungünstigsten Fall haftet Sie im Falle einer Insolvenz mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.

    Sie sollte dann bei der Gründung mindestens darauf achten, dass Privat- und Firmenvermögen rechtlich strickt voneinander getrennt sind!

    Ja, absolut wichtig. Es gibt so viele gescheiterte Existenzen mit anschließend privatrechtlichen Schulden. So etwas ist nicht schön.

    Mein bester Ratschlag ist: Die Freundin sollte den big bang möglichst vermeiden, und sich überlegen, ob sie graduell in die Selbstständigkeit gehen kann. Wenn sie dann über 2-3 Jahre merkt, dass ihr Konzept funktioniert, kann sie sich schrittweise von einem nicht-selbstständigen Job zurückziehen. Die meisten erfolgreichen Unternehmer haben mit einer Garagenfirma während einer regulären Arbeit angefangen, bis sie merkten, dass sie den Job nicht mehr brauchen.

  • Ja, absolut wichtig. Es gibt so viele gescheiterte Existenzen mit anschließend privatrechtlichen Schulden. So etwas ist nicht schön.

    Mein bester Ratschlag ist: Die Freundin sollte den big bang möglichst vermeiden, und sich überlegen, ob sie graduell in die Selbstständigkeit gehen kann. Wenn sie dann über 2-3 Jahre merkt, dass ihr Konzept funktioniert, kann sie sich schrittweise von einem nicht-selbstständigen Job zurückziehen. Die meisten erfolgreichen Unternehmer haben mit einer Garagenfirma während einer regulären Arbeit angefangen, bis sie merkten, dass sie den Job nicht mehr brauchen.

    Dank dir
    Ja, das ist die beste Lösung. Das soll aber auch nicht dieses oder nächstes Jahr passieren.

  • Ergotherapie macht man aber nicht in einer Garage... Ich würde bei dem Beruf den Schritt in die Selbstständigkeit und deren Risiken nicht zu hoch hängen. Das größte Risiko ist aus meiner Sicht, dass das "Selbstständigen-Netto" (Einnahmen minus Ausgaben minus Steuer) wie Angestellten-Netto gesehen wird, also die Vorsorge zu kurz kommt. Und - kleiner Stupser an die Freundin - bei dieser Vorsorge auf renditeschwache aber "sichere" Produkte gesetzt wird und am Ende trotz langem Sparen nicht viel bleibt.

  • Diese Frage mit der Sparkasse war für meine Freundin gestellt. Die bis dahin noch nix hatte.


    Nun hat sie einen sechsstelligen Betrag geerbt und die Sparkasse will ihr eie Tagesgeld Online und KombiAnlage andrehen. Ich weiß noch nicht, was ich davon halten soll.

    Ich hatte im April angeregt, daß Du Dich einlesen mögest. Was ist diesbezüglich in den letzten beiden Monaten passiert?