FFB bank zu InG DIBA

  • Guten Tag, aktuell habe ich einen weltweit gestreuten ETF den ich umgeschichtet habe, von einem aktiven Fonds, dieser ist bei der FFB Bank.

    Ich möchte aber ein Depot bei der INg diba eröffnen, da dort auch mein Tagesgeld Konto ist.

    Meine Idee ist, den verlust zu realisieren, und steuerlich geltend zu machen?

    Aktuell bin ich bei circa 5000€ im minus.


    Das ich im minus bin stört mich nicht, nur ich will eigentlich einen Haken hinter der FFB bank machen.

    Was muss ich beachten wenn ich den depot Wechsel vornehme?


    LG

  • Du mußt beim Depotwechsel nichts Spezielles beachten. Machs am einfachsten von der Empfängerbank aus. Die ING bietet dafür sogar einen volldigitalen Prozeß. Bei den meisten Banken muß ein Depotübertrag per totem Baum erfolgen. Achtung! Ein Depotwechsel d_a_u_e_r_t. :( Rechne mit etlichen Wochen, in denen Du das oder die Papiere nicht handeln kannst.


    Wie Du "den Verlust realisieren" willst, ahne ich nicht. Eigentlich bedeutet (Gewinn oder Verlust) "realisieren", das jeweilige Papier zu verkaufen. Und das hast Du ja nicht vor, wenn ich Dich recht verstehe. Erst durch den Verkauf werden aus Buchgewinnen bzw. -verlusten echte Gewinne und Verluste.


    Die jeweilige Depotbank registriert in diesem Fall den Verkauf und rechnet Gewinn oder Verlust aus. Bei Gewinn zieht die Bank Dir gleich Abgeltungssteuer ab. Bei Verlust schreibt sie Dir diesen in einen sog. "Verlusttopf". Das ist eine Art Konto, das allerdings nur ins Minus gehen kann.


    Im Rahmen eines Depotübertrag kannst Du gleich mit beauftragen, den Verlusttopf zur neuen Bank zu übertragen. Außer dem Papier geht ohnehin auch der Kaufkurs mit zur neuen Depotbank. Mir scheint das in Deinem Fall der richtige Weg zu sein.


    Wenn Du den Verlust "steuerlich geltend machen" willst, brauchst Du eine Verlustbescheinigung der alten Depotbank. Du kannst sie im Rahmen des Depotübertrags beauftragen, wenn Du das alte Depot komplett auflöst. Ich rate Dir von dem Verfahren ab, Du hast aktuell nichts davon. Damit Du einschätzen kannst, warum das so ist, beschreibe ich hier, was passiert, wenn Du eine Verlustbescheinigung beauftragst.


    Wenn Du das machst, setzt die Bank den entsprechenden Verlusttopf auf 0. Beim Ende der Geschäftsbeziehung liegt das nahe, das geht aber auch dann, wenn die Geschäftsbeziehung fortgeführt werden soll. Diese Verlustbescheinigung reichst Du mit der nächsten Steuererklärung ein. Das Finanzamt wird Dir daraufhin einen zusätzlichen Bescheid erteilen: "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer". Solltest in dem Jahr keine zu versteuernden Gewinne haben, mit denen der Verlust zu verrechnen wäre, passiert daraufhin nichts weiter. Geld zurück etwa bekommst Du nicht. :( Wenn Du so willst, ist mit dieser Maßnahme der Verlusttopf Deiner alten Depotbank zum Finanzamt gewandert.


    Es scheint in Deinem Fall günstiger zu sein, daß Du einen eventuellen Verlusttopf der alten Depotbank zur neuen wandern läßt. Wenn bei der alten Depotbank überhaupt ein Verlust steht! Was Deinen ETF anlangt, hast Du steuerlich noch überhaupt keinen Verlust gemacht, der steht erst dann zu Buche, wenn Du das Papier verkaufst.


    Es ist ein Vorteil für den Depotinhaber, wenn der Verlusttopf beim Depotübertrag mitwandert. Es macht für ihn die Steuer einfacher. Wenn er bei der neuen Depotbank nämlich Gewinne realisiert, werden diese erstmal mit dem Verlusttopf verrechnet, bevor Abgeltungssteuer verrechnet wird. Wenn die Verluste aber bereits bescheinigt und beim Finanzamt eingereicht worden sind, findet diese Verrechnung erst im Rahmen der Steuererklärung statt: In diesem Fall wirst Du eine Anlage KAP einreichen, und das Finanzamt wird Dir die Abgeltungssteuer zurückerstatten, soweit der Verlustvortrag reicht.

  • Seit 03/22 darf ein Depotübertrag nicht länger als 3 Wochen dauern.

    Sollte dieses Zeitfenster nicht zu halten sein muss die Beauftragte Bank dir den Grund zur Verzögerung schriftlich mitteilen und zwar 5 Tage vor Ablauf der Frist.


    Seitdem die BAFin die Überarbeitung der Regeln in Kraft gesetzt hat geht es i.d.R. deutlich schneller.


    Mein Umzug vor 6 Monaten dauerte 10 Tage, der gerade durchgeführte von meiner Frau 9 Tage.

    Bei Meinem Kumpel hat es im letzten Monat 12 Tage gedauert.

  • Seit 03/22 darf ein Depotübertrag nicht länger als 3 Wochen dauern. ...

    Seitdem die BAFin die Überarbeitung der Regeln in Kraft gesetzt hat geht es i.d.R. deutlich schneller. Mein Umzug vor 6 Monaten dauerte 10 Tage, der gerade durchgeführte von meiner Frau 9 Tage. Bei meinem Kumpel hat es im letzten Monat 12 Tage gedauert.

    Gut zu wissen! Bei mir läuft auch gerade ein Depotübertrag (nur 1 Posten!). Ich bin gespannt, wie lang der wohl dauern wird.

  • Seit 03/22 darf ein Depotübertrag nicht länger als 3 Wochen dauern.

    Sollte dieses Zeitfenster nicht zu halten sein, muss die beauftragte Bank dir den Grund zur Verzögerung schriftlich mitteilen und zwar 5 Tage vor Ablauf der Frist. ...

    Kleine Präzisierung: Seit 3/22 soll ein Depotübertrag nicht länger als 3 Wochen dauern.


    Der obige Text ist legalesisch, und im Legalesischen bedeuten manchen Wörter etwas anderes als im normalen Deutschen. Legalesisch "soll" ist nahe dran am hochdeutschen "muß", aber eben nur nahe dran, nicht identisch.


    Die Deuba schreibt mir: "Aufgrund eines erhöhten Auftragseinganges sowie Arbeitsniederlegungen können wir Ihren Auftrag nicht in der gewohnten Zeit bearbeiten."


    Das kann ja jeder sagen!


    In meinem Fall macht es nichts aus, daß der Übertrag ein Weilchen länger dauert. Ein Grund zur Beschwerde wäre das aber dennoch. Werde ich wohl bei der Bafin auch machen, schon damit die nicht irrig glauben, diesbezüglich sei in Deutschland alles in Butter.