Guten Tag,
Ich beziehe seit Ende Januar Krankengeld aufgrund Rückenprobleme nun ist es so das noch ein Innenminiskusriss zugekommen dieser wird im Juni operiert. Nun ist es so das dies aber durch eine andere Praxis operiert wird und ich ja denn eine Erstbescheinigung durch den Arzt bekomme.
Erhalte ich dann trotzdem weiter Krankengeld wenn nach Folgebescheinigung nun aber eine Erstbescheinigung kommen wird ,da dies ein anderer Arzt ist?