Immobilienkauf während der Grundsteuerreform

  • Hallo,


    wir haben Mitte 2022 eine Immobilie gekauft. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung erging an den ehemaligen Besitzer. Dieser hat auch den vorläufigen Bescheid erhalten, hat aber keinen Widerspruch eingelegt.

    Laut Finanzamt wird irgendwann der neue Satz auf uns angewandt, obwohl wir in diesem Prozess nicht Teil der Festlegung waren und auch keine Möglichkeit zum Widerspruch hatten. Das Betrifft vermutlich viele Menschen die 2022 gekauft haben, daher die Frage, wie man sich hier verhalten kann und ob man auch später noch die Möglichkeit hat irgendwie auf die Festlegung Einfluss zu nehmen.


    Danke & viele Grüße

  • In einer Sache muss ich mich natürlich korrigieren:


    Du kannst in der Zukunft die Steuern beeinflussen, in dem du den Wert des Hauses veränderst. Per Bauantrag in einem größeren Umfang anbauen, umbauen, abreißen oder einen größeren Teil des Grundstücks verkaufen -> schon darfst du eine eigene neue Steuererklärung abgeben.

  • Ist denn an der Festsetzung irgend etwas zu bemängeln? Das läuft in dem Fall genauso, wie immer schon bei jedem Eigentümerwechsel zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten. Die Werte werden auf die neuen Eigentümer fortgeschrieben. Und dagegen kann Einspruch eingelegt werden, was aber natürlich nur sinnhaft ist, wenn es etwas an der Festsetzung auszusetzen gibt.