Ja, sie schreiben, es waren sehr viele Umsätze, sowohl von der Anzahl als auch vom Betrag her.
Das trifft auch zu, allerdings ausnahmslos Umsätze zu privaten Zwecken bei real existierenden Händlern und Dienstleistern, also kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Man kann das klar aus der Umsatzaufstellung erkennen - aber falls sie es automatisch auswerten (was ich nicht weiß), kann ich mir schon vorstellen, dass der Algorithmus durcheinander geraten ist.