Liebe Community,
der Fonds hat mir einen Ertrag von 0,949 Eur pro Anteil gezahlt. Laut deren Stammdaten ist der Fonds thesaurierend.
Habe ich irgendwie etwas missverstanden?
Liebe Community,
der Fonds hat mir einen Ertrag von 0,949 Eur pro Anteil gezahlt. Laut deren Stammdaten ist der Fonds thesaurierend.
Habe ich irgendwie etwas missverstanden?
Schau doch mal im Fondsprospekt, da steht:
ZitatAlles anzeigenFür diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft.
Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus derVeräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig.
Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten.
Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.02. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Jedenfalls ist ab dem 15.02. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden !Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass dieAnteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nurvon Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder
nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung
von der Kapitalertragsteuer vorliegen.
Erträgnisverwendung bei Thesaurierunqsanteilscheinen mit KESt-Auszahlunq (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.02. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, dieVerwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise durch die depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nurvon Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen.
Erträgnisverwendung bei Thesaurierunqsanteilscheinen ohne KESt-Auszahlunq (Vollthesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist ab 15.02. des folgenden Rechnungsjahres.
Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 desEinkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen.
Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
Erträgnisverwendung bei Thesaurierunqsanteilscheinen ohne KESt-Auszahlung (Vollthesaurierer Auslandstranche)
DerVertrieb derThesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Auszahlung erfolgt ausschließlich im Ausland.
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen.
Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nurvon Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung
von der Kapitalertragsteuer vorliegen.
Fondsdomizil ist in Österreich. Hast du ebenfalls dein Depot in Österreich?
Ansonsten: Was in dem Stammdaten diverser Anbieter steht, deckt sich wohl nicht so richtig mit der Realität - der Fonds behält sich alle Arten vor.
Danke! Sehr interessant, damit hätte ich nicht gerechnet.