Mietkautionskonto als Mieter

  • Interessant!


    Gibt es dafür ein passendes Aktenzeichen eines real ausgeurteilten Verfahrens oder ist das eine theoretische Überlegung nach Paragraphenlage?

    Der Mieter hat dann durchaus Anspruch auf Schadenersatz - m.E. aber nicht jahrelang, sondern ihm ist zuzumuten, eine Wohnung in gleicher Preisklasse zu suchen.


    Allerdings Schnellschuss aus der Hüfte, ohne Blick in Gesetz, Kommentar o.ä.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Wie lautet denn die diesbezügliche gesetzliche Regelung im hier maßgeblichen Detail?


    (PS: den §551 BGB kenne ich, der äußert sich zu den hier maßgeblichen Details nicht.)

    Das ergibt sich aus dem Wesen des BGB - es gilt Privatautonomie, solange die Parteien etwas vereinbaren. Wird nichts vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung. Anschauliches Beispiel ist z.B. die Zugewinngemeinschaft im Eherecht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Und ja, klar kann man dann vor Gericht gehen - braucht sich dann aber nicht zu wundern, wenn dem Vermieter plötzlich einfällt, dass die eigene Tochter ja auch eine Wohnung braucht und deswegen leider Eigenbedarf besteht. Ob man sich dieses Theater wegen 20 € antun möchte und das Mietverhältnis schon vor Einzug belastet, muss jeder für sich selbst beurteilen.

    Eigenbedarf zu simulieren, der in Wirklichkeit nicht besteht, ist eine heiße Kiste. Das macht man besser nicht, da käme gleich das Strafrecht mit ins Spiel.


    Als ich vor etlichen Jahren eine Wohnung anmietete, legte der Vermieter allergrößten Wert auf eine Vorabbezahlung der Mietkaution. Vorher wollte er mir den bereits unterzeichneten Mietvertrag nicht zuschicken. Das war damals klar außerhalb der Rechtslage, und ich wußte das auch. Aber ich wollte die Wohnung halt, und daher habe ich mich darauf eingelassen.


    Geschriebenes und gelebtes Recht sind zwei Paar Stiefel.

  • Wie lautet denn die diesbezügliche gesetzliche Regelung im hier maßgeblichen Detail?

    Das ergibt sich aus dem Wesen des BGB - es gilt Privatautonomie, solange die Parteien etwas vereinbaren. Wird nichts vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung. Anschauliches Beispiel ist z.B. die Zugewinngemeinschaft im Eherecht.

    Dieser Allgemeinplatz ist leider keine Antwort auf meine Frage.

  • Geschriebenes und gelebtes Recht sind zwei Paar Stiefel.

    Wohl wahr. So etwas kenne ich ich noch aus meinen Studententagen: Die Vermieter wollten die Kaution UND einen Bürgen als Mietsicherheit, obwohl dies nicht erlaubt ist (also mehrere Mietsicherheiten parallel).

    Da heißt es auch: Schlucken und Wohnung haben oder nicht. Aber im meines Wissens wäre der Bürge in dieser Situation eh nicht haftbar gewesen...

  • Hier das Ergebnis einer Google-Suche: KG, Urteil vom 23.2.2015, (Az.: 8 U 52/14) mit Besprechung:


    https://www.streifler.de/artik…nmal-schadenersatz-_11948KG Berlin Urteil vm 23.02.2015

    Du dürftest wissen,welche Ansprüche an Belege gestellt werden, gerade in der Juristerei, die so sehr auf den Einzelfall abhebt.


    Du hast oben eine phantasievoll lange Liste von Kosten angeführt, die ein Mieter einklagen könnte, wenn ihm der Vermieter nach Vertragsschluß die Wohnung nicht übergibt. Ich hätte dafür gern einen Beleg eines real abgeurteilten Falles, aus dem der Schadenersatz aufgeschlüsselt hervorgeht. Das leistet obiger Beleg nicht.


    In aller Regel ist der Mieter (Wohnungsmieter und Gewerbemieter) in der schwächeren Position. Wer die gemietete Wohnung nicht fristgerecht beziehen kann, muß schauen, wo er bleibt. Wer einen gemieteten Gewerberaum nicht beziehen kann, braucht umgehend Ersatz, damit nicht sein ganzes Gewerbe über die Wupper geht. Das ist in solcher Situation das Primäre, und die Juristerei hilft dabei nicht. Sollte der abgewiesene Mieter tatsächlich auf Schadenersatz klagen, so dauert es mit Sicherheit Monate, bis der Fall verhandelt wird, und es geht dann lediglich um einen Geldbetrag, über den man sich dann auch noch trefflich streiten kann und das realiter auch tut. Pokert der Kläger zu hoch, wird ihm der Anspruch gekürzt, und er bleibt dann auch noch auf einem Teil seiner Kosten sitzen.


    Es wäre nicht der erste Fall, daß ein Gewerbetreibender berechtigt klagt, den Prozeß auch gewinnt, aber über der Zeitdauer pleite gegangen ist.


    So einfach, wie Du das suggerierst, ist die Chose nicht.

  • Entschuldigung, aber ich bin kein Dienstleister, sondern habe begründet, warum ich einem Vermieter abraten würde, einfach Verträge oder Gesetze zu brechen, wenn ein Mieter willkürlichen Nachforderungen nicht nachkommt.


    In der Tat wird Schadenersatz in Geld geleistet. Dafür kann ich nichts.


    Wenn Du eine Rechtsberatung wünschst, empfehle ich Dir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Es ist nicht meine Aufgabe, Deine Behauptungen mit Urteilen zu entkräften.

  • Ich bin kein Dienstleister

    Nein, natürlich nicht. Du bist hier Forenteilnehmer wie wir alle.


    Wenn Du allerdings etwas behauptest und kannst es auf Nachfragen nicht belegen, dann denken sich Deine Leser ihr Teil dabei. Frage Deiner Glaubwürdigkeit. Nicht mehr, nicht weniger.

  • Wanderslust: Ich habe nach einem ausgeurteilten Fall gefragt (Bitte mit Aktenzeichen). Theoretisch irgendwas zusammenreimen kann ich mir selber.


    Und noch eins: Selbst wenn es einem gelungen ist, eine lange Liste von verschiedenen Schadenersatzansprüchen durchzusetzen, heißt das noch lange nicht, daß es einem zweiten in vergleichbarer Lage auch gelingen wird.


    Da fühlt sich einer ungerecht behandelt (oder ist es tatsächlich worden). Da sind beispielsweise bei der Schlüsselübergabe Mieter und Vermieter aneinandergeraten, so daß der Vermieter den Schlüssel nicht herausgerückt hat. Da stellt sich für den Mieter dann die Frage: Soll ich den Vermieter verklagen oder laß ich das bleiben?


    Ein Vermieter (gerade ein großer Vermieter) hat vermutlich öfters mal eine Sache vor Gericht, also hat er mit guter Wahrscheinlichkeit einen in solchen Dingen versierten Rechtsanwalt an der Hand. Der Mieter, finanziell deutlich schwächer als der Vermieter, hat noch nie etwas mit dem Gericht zu tun gehabt und sucht sich aus dem Telefon einen Irgend-Rechtsanwalt heraus. Keine Waffengleichheit. Vorteil Vermieter. Das heißt nicht, daß der Vermieter dann notwendigerweise vor Gericht gewinnt. Das heißt aber, daß er von der Tendenz her bessere Chancen hat. Und im Zweifelsfall ist ihm die Sache das auch wert, wenn er ganz knapp vor der Übergabe der Mietsache ein schlechtes Gefühl mit dem Mieter bekommen hat, so daß er ein Ende mit Schrecken einem befürchteten Schrecken ohne Ende vorzieht, selbst wenn ihn das Geld kosten sollte.

  • Wenn Du denkst, dass die Fachliteratur von haufe.de "theoretisch zusammengereimt" ist, wird Dir sicherlich der Rechtsanwalt Deines Vertrauens bei der Aufklärung von Restzweifeln helfen können.


    Leider nicht kostenlos.


    Aber das behaupte ich jetzt einfach mal, ohne eine Rechtsprechungsübersicht zu verlinken...

  • P.S.: was das angebliche Ungleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern angeht. Wenn der Mieter z.B. Mitglied eines Mietervereins ist, braucht er sich um seine anwaltliche Vertretung nicht mehr selbst zu kümmern. Auch Beratungen gibt es dort umsonst.

  • Wenn Du denkst, dass die Fachliteratur von haufe.de "theoretisch zusammengereimt" ist, wird Dir sicherlich der Rechtsanwalt Deines Vertrauens bei der Aufklärung von Restzweifeln helfen können.

    Keine Restzweifel :)
    Du hast was behauptet und konntest die Behauptung auf Nachfragen nicht belegen. Damit sind alle Restzweifel ausgeräumt.

    P.S.: was das angebliche Ungleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern angeht. Wenn der Mieter z.B. Mitglied eines Mietervereins ist, braucht er sich um seine anwaltliche Vertretung nicht mehr selbst zu kümmern. Auch Beratungen gibt es dort umsonst.

    In der Tat: umsonst. Allerdings nicht kostenlos. Kleiner Unterschied.


    "Ich hätte da folgende Frage ...."

    "Nichtmitgliedern können wir leider keine Auskunft geben!"

    <Mitgliedsantrag stell, Frage stell>

    "Ahem, das ist aber schwierig! Da können wir Ihnen auch nicht weiterhelfen."

    Mindestdauer der Mitgliedschaft 3 Jahre ...


    Ein Rechtsanwalt wäre erheblich billiger gewesen. Seitdem sehe ich Mietervereine in anderem Licht.

  • Keine Restzweifel :)

    "Ich hätte da folgende Frage ...."

    "Nichtmitgliedern können wir leider keine Auskunft geben!"


    Ein Rechtsanwalt wäre erheblich billiger gewesen. Seitdem sehe ich Mietervereine in anderem Licht.

    Auch Mietervereine müssen zum Glück nicht über jedes Stöckchen springen....


    Die Erwartungshaltung ist deutlich geworden, but hey - it's a free country. :)

  • Auch Mietervereine müssen zum Glück nicht über jedes Stöckchen springen ...

    Die Erwartungshaltung ist deutlich geworden, but hey - it's a free country. :)

    Versuch mal in Zukunft sinnwahrend zu zitieren. Danke!


    Wenn ein Rechtsanwalt nach zwei Sätzen des Mandanten merkt, daß der Fall nichts für ihn ist, dann sagt er das dem prospektiven Mandanten umgehend und nimmt das Mandat nicht an. So gehört sich das.


    Einen Interessenten, der mit einem konkreten Problem kommt, erst zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft zu nötigen, ihm dann zehn Minuten später zu sagen, daß man ihm nicht weiterhelfen kann, dann aber dennoch darauf zu bestehen, daß er die gerade abgeschlossene, nutzlose Mitgliedschaft 3 Jahre aufrechterhält, ist ohne Frage nicht besonders kundenfreundlich.


    Wie Du oben schon schriebst: Die Rechtsberatung des Mietervereins ist umsonst.


    Ein freier Rechtsanwalt hat sich der Sache übrigens dann angenommen und sie für mich gewonnen.

  • Das ist doch schön für Dich. Dein Rechtsanwalt wird Dir sicher auch die Aktenzeichen der Urteile heraussuchen, die Du lesen möchtest, sauber aufgelistet nach Schadenspositionen.


    Ansonsten habe ich wirklich kein Problem damit, wenn Du dem KG Berlin oder haufe.de nicht glaubst. Ich suche ja auch keine Studien über die Gefahren des Rauchens oder den Nutzen von Impfungen heraus... soll doch jeder glauben, was er möchte, wenn damit die Welt glücklich ist :)

  • Ansonsten habe ich wirklich kein Problem damit, wenn Du dem KG Berlin oder haufe.de nicht glaubst.

    Du verkennst das. Ich glaube Dir nicht, weil Du für Deine Behauptung auf Nachfrage keinen passenden Beleg bringen konntest. Von welcher Stelle Du irgendwas anbringst, was als Beleg nicht traugt, ist dabei sekundär.