Gewerbe anmelden für Kfz Gewerbeleasing

  • Hallo Zusammen,


    mir geht eine Frage schon länger im Kopf herum.

    Ich habe mit meiner Frau zusammen drei Eigentumswohnungen und eine Garage als Kapitalanlage welche wir vermieten.


    Wäre es sinnig und legal, ein Gewerbe (zur Immobilienverwaltung/ Vermietung o.Ä.) anzumelden und damit möglich ein vergünstigtes (im Vergleich zum Privatleasing) Kfz Gewerbeleasing anschließen zu können?


    Es wäre nur ein Nebengewerbe, meine Frau und ich arbeiten Vollzeit als Angestellte/ Beamte in anderen Branchen…


    Würde mich sehr freuen, wenn es diesbezüglich Meinungen oder Erfahrungen gibt.


    Vielen Dank schon mal!

  • Hast du bei den Tarifen für das Gewerbeleasing auch beachtet, dass zu den Preisen noch 19% Umsatzsteuer dazu zu rechnen ist? Normalerweise ist dann Gewerbeleasing nämlich eher teurer als Privatleasing. Und da du anders als "normale" Gewerbetreibende als Wohnungsvermieter auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, tut die Umsatzsteuer genauso weh wie beim Privatleasing. Außerdem muss beim Kostenvergleich natürlich auch die ggf. zu zahlende Gewerbesteuer mit einkalkuliert werden.

  • Die Antwort war kurz, prägnant und sehr hilfreich. Meine Überlegung vielleicht etwas blauäugig.

    Danke erstmal für den Input?

  • Und dein Gewerbe produziert dann mehr Ausgaben. Ausgaben sind zwar grundsätzlich im betrieblichen Umfeld gut, aber du solltest eben auch Einnahmen dagegen setzen. Aber du wirst ja sicherlich sowieso eine Einkommensteuererklärung abgeben.

    Und dann kommt es ja noch darauf an, ob das Auto auch privat gefahren wird ... .

    Finance-Facts erscheinen jeden Monat neu und immer mit dem Blick auf die Fakten.

  • Wohnungsvermietung ist kein Gewerbe sondern private Vermögensverwaltung. In den betrieblichen Bereich kommt ihr so nicht ohne weiteres herein.


    Denkbar wäre eine rechtsfähige GbR, wobei das zwar auch kein Gewerbe ist, aber evtl. zum gewünschten Effekt führt. Aber ein echtes Gewerbe wollt ihr ganz bestimmt nicht haben, denn dann kostet euch der Verkauf oder die Entnahme der Grundstücke später mal viel Geld.

  • Als zusätzlichen Hinweis möchte ich noch mit auf den Weg geben, dass Kleingewerbe mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500€ in >95% der Fälle vom Gewerbeleasing ausgeschlossen sind.