BU Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen da bei Antrag Gesundheitsdaten nicht korrekt

  • Hallo zusammen, auch wenn es mir sehr unangenehm und peinlich ist, diesen Fehler zu gestehen, möchte ich doch euren Rat einholen:

    Ich habe vor zwei Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung über meinen (Ex-)Berater abgeschlossen. Damit der Antrag aufgrund der Gesundheitsdaten überhaupt eine Chance hatte, haben wir beim Antrag "beide Augen zugedrückt".

    Mir ist das sehr unangenehm, es ist und bleibt ja eine Täuschung, auch wenn alle Beteiligten hoffen, dass der Leistungsfall nicht eintritt und ich die Beiträge zahle.

    habe bereits einen anderen Berater gefragt: Ich würde schlicht keine Berufsunfähigkeit bekommen. Da jedoch der Abschluss zustande kam, hätte ich jedoch aufgrund eines Gerichtsurteils die Chance, dass ich trotzdem nach 10 Jahren dennoch bei Berufsunfähigkeit Leistungen aus den Vertrag zu erhalten, sofern der Versicherer nicht den Vertrag anfechtet.

    https://www.berufsunfaehigkeit…z-arglistiger-taeuschung/

    Jetzt bin ich ziemlich hin und her gerissen. Gekündigt wäre der Vertrag ja schnell, aber ohne jede Hoffnung auf Ersatz, wäre die Chance auf eine Leistung doch etwas, was man aufgibt.

    Was meint ihr? Ich danke euch schon mal für eure Meinung und Rat.

  • Was war denn der Ex-Berater für einer? Wenn für eine Versicherung tätig, könnte man mit "Auge und Ohr" argumentieren, dann würde dessen Kenntnis ggf. der Gesellschaft zugerechnet.


    Ansonsten ist es eine schwierige Abwägung, ob man 8 weitere Jahre lang à fonds perdu Beiträge zahlt und hofft, erst danach BU zu werden. Mal abgesehen davon, ob man sich mit dieser Vorgehensweise ethisch wohl fühlt.


    Was ist denn mit Alternativen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung wie einer Grundfähigkeitsversicherung oder einer Schwere Krankheiten Vorsorge?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Der Berater war bei einem Strukturvertrieb. Ich selber fühle mich nicht wohl dabei und es gab ja trotzdem Risikoaufschläge, weshalb der Betrag ca. 70 EUR im Monat wäre.

    Weiterhin gibt es ja entsprechende Arztberichte jetzt. Ich fürchte auch, dass man sowieso eine Rechtsschutzversicherung bräuchte um auch nur sinnvoll auf ein erstes Ablehnen der Versicherung vorbereitet zu sein.

    Der Berater hat mir hierzu die Beratung angeboten, ich habe mir Bedenkzeit erbeten.

    Ja, das wäre der nächste Schritt für mich, das Einholen einer Alternative, welche möglichst gute Abdeckung von Risiken und Kosten bietet.

  • Ich würde nicht bei dem Berater bleiben.


    Ich vermute auch stark, wenn Du "nur" 70 Eur im Monat zahlst, bist Du unterversichert.

    Nach meiner Erfahrung bekommt man eine gute BU in Höhe von 2000 Eur bestenfalls so ab 80 Eur (um mal grobe Zahlen zu nennen), dann hat man aber einen risikolosen Schreibtischjob und damit eigentlich schon ein eher höheres Gehalt.

    Wenn bei Dir 70 Eur inkl. Risikozuschlag fällig werden, klingt das nach einer unterdimensionierten Versicherung oder einer BU mit schlechten Leistungen.


    Ich würde einfach mal einen Termin bei Dr. Schlemann (oder auch einem anderen spezialisierten(!) Makler) machen. Da bekommt man eine viel bessere Einschätzung und kann Zahlen und Gesundheitsdaten auf den Tisch legen (was man im Forum eher nicht tut / tun sollte).

    Es gibt manchmal auch für vermeintlich aussichtslose Fälle einen Weg. Z.B. gibt es Rahmenverträge mit einfacheren Gesundheitsfragen, wo Du vielleicht (ganz legal) durchflutschst.

    Dir entstehen dadurch keine Kosten und keine Verpflichtungen, nur (einiger!) Aufwand für die Recherche des eigenen Gesundheitszustands.

    Und vergiss Dinge wie Lügen/Verschweigen, dass hast Du ja schon gemerkt, dass das schlecht ist.


    PS: Rechtsschutz-Versicherung ist sicher ganz nett falls die BU nicht zahlen will, kostet aber auch nicht schlecht und vor allem gibt es da Karenzzeit. Also wenn Du jetzt eine abschließt, musst Du noch 3-5 Monate auf die BU warten, sonst ist es nicht abgedeckt!

    Ich würde zuerst bei Schlemann&co mal ausloten ob was geht.

  • Wenn der Berater bei einem Strukturvertrieb war, ist schon mal sehr wahrscheinlich, daß er damit als Handelsvertreter für einen Mehrfachagenten gearbeitet hat, der damit als Versicherungsvertreter auftritt -> Siehe "Auge und Ohr" Hinweis von Dr. Schlemann. Je nach Ablauf des Beratungsgesprächs könnten sich daraus Ansätze ergeben, die ein Versicherungsberater (kein Vermittler!) oder ein fachlich versierter Rechtsanwalt prüfen können. Versicherungsvermittler dürfen Dir dabei nicht helfen.

    Neben der 10-Jahres Frist aus dem VVG bleiben dem Versicherer noch Angriffsmöglichkeiten über §§826 und 853 BGB, insofern ist nicht zwingend gesichert, daß nach 10 Jahren tatsächlich ein Leistungsanspruch besteht. Der Versicherer würde ohnehin prüfen, wann genau die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, und vermutlich auf einen Eintritt innerhalb der 10 Jahre abstellen.


    So oder so... wenn es wirklich knallt, ist bei so einer Konstellation eines sicher: Der Versicherer wird so lange es irgendwie geht den Klageweg beschreiten, und Dich damit jahrelang finanziell "auskochen", und das kann dann schon ziemlich schmerzen (bzw. häufig einfach nicht möglich sein) ohne Einkommen mehrere Jahre vor Gericht um eine Leistung zu streiten.


    Wenn ich Du wäre, würde ich also rechtlich prüfen lassen, in wie weit hier eine vorvertragliche Anzeigepflicht-Verletzung geheilt werden kann (abhängig von der Kenntnis des Beraters und dessen Beweisbarkeit) und wenn das nicht möglich sein sollte, lieber über alternative Absicherungen nachdenken. Häufig geht da mehr als man denkt... leider nicht immer.

  • PS: Rechtsschutz-Versicherung ist sicher ganz nett falls die BU nicht zahlen will, kostet aber auch nicht schlecht und vor allem gibt es da Karenzzeit. Also wenn Du jetzt eine abschließt, musst Du noch 3-5 Monate auf die BU warten, sonst ist es nicht abgedeckt!

    Ich würde zuerst bei Schlemann&co mal ausloten ob was geht.

    Ein "wenig" Offtopic (wollte kein neuen Thread dafür öffnen ;) )


    Greift eine Rechtsschutzversicherung auch für alle alten Sachen noch?

    Sprich: Meine BU, Haftpflicht, etc., welche ich schon paar Jahre habe oder muss solch eine Versicherung immer vorab abgeschlossen sein?


    Danke & Grüße

    Hobbes

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • Hobbes Da muss differenziert werden. Wenn es um den Antrag der z.B. BU oder Haftpflicht geht (z.B. Klage wegen Falschberatung etc), greifen die meisten nachträglich abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen nicht. Wenn es hingegen um ein Ereignis geht, das nach dem Abschluss von sowohl Haftpflicht- als auch Rechtschutzversicherung geht, also z.B. einen Schadensfall, bei dem die Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung in Frage stellt, dann greift die Rechtschutzversicherung (wenn dem nichts anderes entgegensteht) schon.