Frage zu Steuervorauszahlung und Verrechnung bei Steuererklärung

  • Hallo,

    habe für meine Eltern die Steuererklärung soweit durch. Sie mussten für 2022 bereits Vorauszahlungen leisten, bzw. war im März 2023 auch schon eine Zahlung fällig.

    Meine Frage: im Programm selbst kann ich diese Vorauszahlungen angeben. Kann/Muss ich dann die 2023er auch angeben, oder soll diese dann für die nächste Erklärung (dann 2023) berücksichtigt werden?

  • Habe für meine Eltern [Rentner?] die Steuererklärung soweit durch. Sie mussten für 2022 bereits Vorauszahlungen leisten, bzw. war im März 2023 auch schon [für 2023] eine Zahlung fällig.


    Im Programm selbst kann ich diese Vorauszahlungen angeben. Kann/Muss ich dann die 2023er auch angeben, oder soll diese dann für die nächste Erklärung (dann 2023) berücksichtigt werden?

    Du schreibst zu wenig Info. Ich nehme mal an, daß Deine Eltern Rentner sind, die alle 3 Monate Steuer zahlen müssen. Ja, das Finanzamt nennt das "Steuervorauszahlung", aber eigentlich handelt es sich dabei um die Steuerzahlung für die laufenden Bezüge, die Dir Dein Arbeitgeber gleich abzieht.


    An sich gehören die Steuerzahlungen des Jahres 2022 zum Steuerjahr 2022. Was im März bezahlt worden ist, ist die Steuer für die Renten der Monate Januar, Februar, März 2023.


    Das Finanzamt wird die Steuerzahlung vom März 2023 auf 2023 buchen, also solltest Du das auch tun, damit Dein Programm richtig rechnet. Wenn Du die Zahlung für 2023 dazurechnest, wird das Finanzamt sie im Rahmen der Steuererklärung abziehen und Deine Eltern müssen mehr Steuern zahlen, als Dein Programm angibt.

  • Die Vorauszahlung in 2023 gehört in die Erklärung für 2023.

    Das hat mit der 2022er Erklärung nichts zu tun.

    Kleine Korrektur: Vorauszahlungen gehören in gar keine (Steuer)Erklärung. Die berücksichtigt das Finanzamt von Amtswegen. Daher kann man sie z.B. bei Elster nicht eintragen. Aber die gemachten Aussagen (Zahlungen in 2022 nur für die 2022er Erklärung relevant) stimmen alle.


    Oben ist ja von einem "Programm" die Rede, vermutlich macht der Fragensteller seine Erklärung z.B. mit Wiso. Die Programme können das Ergebnis der Erklärung korrekt vorhersagen und die Vorauszahlungen berücksichtigen, aber mit ans Finanzamt gemeldet werden sie nicht. Daher ist es für die Steuererklärung an sich sogar egal, welche Vorauszahlungen man da einträgt bzw. ob überhaupt.