Keine Steuerdaten auf der Jahressteuerbescheinigung 2022 von der Depotbank

  • Guten Tag,

    meine Depotbank sendete mir die Jahressteuerbescheinigung zu für das Steuerjahr 2022 ( zwei Anlagen/ ausländisch/thesaurierend). Alle steuerlichen Werte standen auf 0, obwohl Kapitalerträge zugeflossen waren. In der Fonds-Historie wird im Zusammenhang mit der Besteuerung der Erträge auf den Bundesanzeiger verwiesen. Dort wird mir aber auch nichts zur Ermittlung der zu versteuernden Erträge angezeigt. Vielleicht suche ich falsch. Wie findet ich die Steuerdaten? :(

  • Bei einem thesaurierenden Fonds fallen die Steuern auch erst beim Verkauf an.


    Ausnahme ist der Vorwegsteuerabzug. Der richtet sich grob nach dem Leitzins, der bislang aber bei null war. Deshalb fällt da 2022 noch nichts an. Das wird sich in den nächsten Jahren wohl ändern.


    Ansonsten könnte eine ISIN helfen.

  • Sehr herzlichen Danke für die Antwort. Drei Anfragen habe ich jedoch noch zur Besteuerung.


    - Wird ein (mein) ausländischer/thesaurierender ETF im Domizielland (LU) versteuert? Wenn Ja, dann unterliegt er bei Verkauf der Doppelbesteuerung. Wie bekomme ich das Geld zurück?


    - Bin ich verpflichtet, die im Domizilland abgeführte Steuer in Eigeninitiative zu ermitteln und in der Einkommenssteuerbescheinigung anzugeben?


    - Die Suche im Bundesanzeiger nach meinen ETFs, die Auskunft über ausschüttungsgleiche Kapitalerträge geben können, gelingt mir nicht.

    So suche ich: ISIN in die Suchzeile >Untermenü Kapital öffnen>Besteuerung aktivieren.

    Fondsdata liefert mir auch keine Daten.


    Können Sie mir meinen Fragen beantworten?


    Freundliche Grüße

  • Warnhinweis: Laienmeinung, keine Steuerberatung


    - Wird ein (mein) ausländischer/thesaurierender ETF im Domizielland (LU) versteuert? ...

    Ggf. ja. Dazu hat der Gesetzgeber die Teilfreistellung 30% erfunden. Damit ist die Sache erledigt und nichts mehr anzugeben.

    - Bin ich verpflichtet, die im Domizilland abgeführte Steuer in Eigeninitiative zu ermitteln und in der Einkommenssteuerbescheinigung anzugeben?

    In der üblichen Situation Privatvermögen / deutsche Depotbank nein.

    - Die Suche im Bundesanzeiger nach meinen ETFs, die Auskunft über ausschüttungsgleiche Kapitalerträge geben können, gelingt mir nicht.

    So suche ich: ISIN in die Suchzeile >Untermenü Kapital öffnen>Besteuerung aktivieren.

    Fondsdata liefert mir auch keine Daten.

    Ausschüttungsgleiche Erträge sind ein Thema von vor der letzten Änderung der Fondsbesteuerung 2018. Langtext hier https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/

    Für Jahre bis 2017 sollte das im Bundesanzeiger zu finden sein.

    obwohl Kapitalerträge zugeflossen waren

    Die Aussage ist wahrscheinlich falsch, wenn es ein Thesaurierer ist. Kapitalerträge, die in den ETF fließen, zählen hier nicht.

  • Dazu hat der Gesetzgeber die Teilfreistellung 30% erfunden. Damit ist die Sache erledigt und nichts mehr anzugeben.

    Das hat aber nichts mit ausländischer Quellensteuer zu tun. denn die Teilfreistellung gilt nur bei Aktien-ETF/Fonds sowie bei Immobilienfonds (mit anderen Prozentsätzen), aber nicht bei Anleihe-ETF/Fonds.


    Der Staat schenkt seinen Bürgern auch nicht die 30%, sondern erhebt sie direkt bei den Fondsgesellschaften. Der Steuerabzug geht auch nicht in den Fondskosten TER ein.

  • Das hat aber nichts mit ausländischer Quellensteuer zu tun.

    Eine Frage, eine Anmerkung:

    Sind wir einig, dass bei Fonds hier im Sinne einer Doppelbesteuerung nichts zu holen ist?


    Nach meinem Verständnis ersetzt die Teilfreistellung bei ausländischen Fonds den früher möglichen Quellensteuerabzug, bei inländischen Fonds gleicht er den Körperschaftssteuerabzug bei der Fondsgesellschaft aus. In wie weit dies bei Zinserträgen "ungerecht" ist entzieht sich meiner Kenntnis, meine mich aber dunkel zu entsinnen, dass diese anders gehandhabt werden.

  • 1. wo ist das Depot?

    2. wie lautet die ISIN der ETFs?

    3. was für Erträge sind da zugeflossen?

    4. wurde ein Freistellungsauftrag bei der Depotbank hinterlegt?


    1. wo ist das Depot?

    2. wie lautet die ISIN der ETFs?

    3. was für Erträge sind da zugeflossen?

    4. wurde ein Freistellungsauftrag bei der Depotbank hinterlegt?


    Das hat aber nichts mit ausländischer Quellensteuer zu tun. denn die Teilfreistellung gilt nur bei Aktien-ETF/Fonds sowie bei Immobilienfonds (mit anderen Prozentsätzen), aber nicht bei Anleihe-ETF/Fonds.


    Der Staat schenkt seinen Bürgern auch nicht die 30%, sondern erhebt sie direkt bei den Fondsgesellschaften. Der Steuerabzug geht auch nicht in den Fondskosten TER ein.

  • 1. wo ist das Depot?

    2. wie lautet die ISIN der ETFs?

    3. was für Erträge sind da zugeflossen?

    4. wurde ein Freistellungsauftrag bei der Depotbank hinterlegt?

    1. Onvista-Bank.de


    2. LU 1681040223

    LU 0274211480


    3. Dividenden


    4. nein


    1. wo ist das Depot?

    2. wie lautet die ISIN der ETFs?

    3. was für Erträge sind da zugeflossen?

    4. wurde ein Freistellungsauftrag bei der Depotbank hinterlegt?

    1. Onvista-Bank

    2.


    1. wo ist das Depot?

    2. wie lautet die ISIN der ETFs?

    3. was für Erträge sind da zugeflossen?

    4. wurde ein Freistellungsauftrag bei der Depotbank hinterlegt?


    Das hat aber nichts mit ausländischer Quellensteuer zu tun. denn die Teilfreistellung gilt nur bei Aktien-ETF/Fonds sowie bei Immobilienfonds (mit anderen Prozentsätzen), aber nicht bei Anleihe-ETF/Fonds.


    Der Staat schenkt seinen Bürgern auch nicht die 30%, sondern erhebt sie direkt bei den Fondsgesellschaften. Der Steuerabzug geht auch nicht in den Fondskosten TER ein.

  • meine Depotbank sandte mir die Jahressteuerbescheinigung zu für das Steuerjahr 2022

    (zwei Anlagen/ausländisch/thesaurierend).

    [ nämlich LU1681040223 und LU0274211480]

    Alle steuerlichen Werte standen auf 0, obwohl Kapitalerträge zugeflossen waren.

    Ich möchte Dir anraten, Dich mal mit dem Konzept eines thesaurierenden Fonds auseinandersetzen.


    Wenn der Fonds Dividenden einsammelt und thesauriert, steigt theoretisch der Wert des Fonds, aber steuerlich relevant ist das erstmal nicht.


    Steuerlich relevant wird es, wenn Du Anteile verkaufst oder wenn Du Ausschüttungen erhältst. Das ist bei einem Thesaurierer aber ja nicht der Fall.


    (Die Sache mit der Vorabpauschale lasse ich hier mal weg).

  • Außerdem, Onvista ist eine Marke der Commerzbank, also ein unselbständiges Anhängsel der Commerzbank. Wie bei jedem inländischen Bankdepot steht alles steuerlich relevante in der Jahressteuerbescheinigung. Und wenn da überall Null steht, gibt es auch nichts steuerlich relevantes.


    Aber wieso kommt jemand mit solchen fundamentalen Verständnisproblemen ausgerechnet an Onvista? Das ist unter den Online-Brokern und Direktbanken, die ich kenne, die schwierigste Plattform. Damit bedient die Cobank bevorzugt CFD-Zocker und halbprofessionell agierende Daytrader, entsprechende Kenntnisse werden vorausgesetzt. Fondssparer sind bei comdirect besser aufgehoben, wenn es denn die Commerzbank sein soll. Da kann man dann auch mal jemand fragen, wenn man Fragen zu dem hat, was einem die Bank schickt.

  • Danke für Ihren Beitrag im Zusammenhang mit meiner Anfrage zur Besteuerung des ETFs.:)

    Hallo ehrhardt ,

    kleiner technischer Tipp, um sich hier im Forum gezielt bei einem anderen Foristen für dessen Beitrag zu bedanken:


    Unter dem betreffenden Beitrag klickt man den Grinsekasper im grünen Feld rechts außen an und wählt dann das betreffende Symbol aus, hier also den Pokal.

    Alternativ sind auch noch vier anders gelagerte Reaktionen möglich.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977