Hallo,
ich habe heute den Bescheid zur Einkommensteuer 2022 erhalten.
Es besteht ein 4-stelliger Verlustvortrag (VV) aus dem Vorjahr.
Im Jahr 2022 hatte ich Kapitaleinkünfte i.H.v. 168€ (verschiedene Konten), also weit unterhalb des Freibetrags von 801€.
Im Bescheid/Feststellung zum VV werden genau diese 168€ vom VV-Saldo abgezogen – das verstehe ich nicht. Die 168€ sind unter 801€ und doch dadurch schon abgedeckt, warum also der Abzug vom VV?
Ich hätte es so interpretiert, dass ich bei Kapitaleinkünften über 801€ mit dem VV verrechne, alles darunter ist doch über den Pauschbetrag abgedeckt. Hätte ich die 168€ in der Steuererklärung nicht angeben dürfen?
Meine Denkweise:
Kapitaleinkünfte unter 801€ - keine Verrechnung mit dem VV.
Kapitaleinkünfte > 801€, z.B. 1000€: 801€ sind frei, vom VV werden also 1000€-801€=199€ abgezogen (und nicht 1000€).
Soll ich einen Widerspruch rausschicken? Der VV ist so ja gar nichts wert.