Hallo!
Ich habe vor kurzem mein Girokonto bei der hiesigen Volksbank wegen "Gebührenwucher" gekündigt. Dazu habe ich 2 Fragen und hoffe, mir kann jemand helfen.
Die Kündigung sollte eigentlich zum Monatsende April ausgeführt werden, die VB hat sie in den Mai "verschleppt" und berechnet mir nun für die 5 Tage (das Konto wurde am 5.5. geschlossen) die Kontogebühr für einen ganzen Monat! Ich bin davon ausgegangen, hier lediglich die anteilige Monatsgebühr zahlen zu müssen.
Ist das, was die VB hier wieder abzieht, überhaupt rechtens? Dazu kommt, daß die VB einfach die Gebühren vom neuen Konto (bei einer anderen Bank) eingezogen hat, ohne daß ich dazu mein Einverständnis gegeben hätte! (Ich habe die neue Kontonummer angegeben im Kündigungsschreiben, weil ein Restguthaben von knapp einem Euro auf dem alten Konto war, welches die VB auf's neue hätte überweisen sollen.)
Ferner muss man ja, wenn man bei der VB Kunde wird, eine Genossenschaftseinlage leisten. Natürlich habe ich das sogenannte "Geschäftskonto", wie es die VB selbst betitelt, in die Kündigung mit einbezogen und zur sofortigen Auszahlung des Guthabens aufgefordert. Jedoch habe ich bisher weder eine Auszahlung des Guthabens erhalten, noch irgendwelchen Schriftverkehr. Sollte es nicht so sein, daß dieses "Zwangseinlagenkonto" gekündigt werden kann, wenn man das zugehörige Girokonto kündigt?
Bevor ich bei der VB anrufe und mich beschwere oder es gar schriftlich mache, hoffe ich, daß mir jemand Tipps zur Rechtslage in beiden Fragen geben kann.
Ich habe übrigens keine Bestätigung der Kündigung oder dergleichen erhalten, lediglich ein abschließender Kontoauszug für das Girokonto kam per Post. Bei der VB wundert es mich fast, daß sie dafür nicht auch wieder eine (horrende) Gebühr verlangt hat.
Mit der VB liege ich im sowieso schon im Clinch, hier läuft außerdem nämlich noch ein Verfahren wegen Gebührenrückforderung aufgrund des BGH-Urteils von 04/2021, bei dem sie bisher natürlich alles abbblocken.