Hallo Forum,
ich bin als Beamter beihilfeberechtigt (50%). Die übrigen 50% sind durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Diese Versicherung deckt u.a. die Erstattung der Kosten für ein 2-Bett-Zimmer (50% - die übrigen 50 % zahlt die Beihilfe) sowie die Differenz der Kosten zwischen einem 1-Bett-Zimmer und einem 2-Bett-Zimmer ab (hier zahlt die PKV 100 %, da die Beihilfe nichts zu einem 1-Bett-Zimmer dazuzahlt). Faktisch habe ich damit Anspruch auf ein 1-Bett-Zimmer bei stationärer Behandlung.
Ich war nun einige Tage in stationärer Behandlung und habe dort ein 1-Bett-Zimmer in Anspruch genommen. Das Krankenhaus hat mit der PKV direkt abgerechnet. Dabei hat die PKV eine Zusage der vollständigen Kostenübernahme für ein 1-Bett-Zimmer gegenüber dem Krankenhaus abgegeben. Daraufhin hat das Krankenhaus die Kosten für die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer der PKV in Rechnung gestellt, was die PKV anstandslos gezahlt hat. Das Problem ist nun das Folgende:
Die PKV hat zwar alle Kosten gegenüber dem Krankenhaus beglichen. Allerdings hat es nun die gesamten Kosten für die Unterbringung bezahlt (auch die Kosten, die eigentlich die Beihilfe hätte tragen müssen) aufgeteilt in
- 1. Kosten für ein 2-Bett-Zimmer: hiervon zahlt die PKV ja nur 50 %, die restlichen 50 % zahlt die Beihilfe (hier hat die PKV aber nun alles gezahlt, was dazu führt, dass ich in Höhe der übrigen 50% "Schulden" habe)
- 2. Kosten für die Differenz zum 1-Bett-Zimmer: hiervon zahlt die PKV 100 %.
Damit sind die Kosten für das 1-Bett-Zimmer abgedeckt.
Weil die PKV ja nun auch die 50 % für das 2-Bett-Zimmer gezahlt hat, die eigentlich die Beihilfe hätte erstatten müssen, habe ich nun "Schulden" bei meiner PKV in Höhe dieser 50 %. In Höhe dieses Betrages erstattet mir die PKV aktuell keine anderen Rechnungen mehr. Gleichzeitig kann mir das Krankenhaus keine Rechnung mehr ausstellen über die grundsätzlichen Kosten zum 2-Bett-Zimmer, da das Krankenhaus von der PKV ja das gesamte Geld bekommen hat. Damit habe ich nun nichts, um es bei der Beihilfe einzureichen, womit ich im Ergebnis auf meinen Kosten sitzen bleibe. Letztlich habe ich nun Pech, dass die PKV zu viel gezahlt hat.
Meine Frage ist nun, ob es hier Personen gibt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben? Anscheinend kann das Krankenhaus nur die beanspruchten Leistungen in Rechnung stellen, ohne dass nach tariflichen Differenzierungen unterschieden werden kann. Dies müsste doch regelmäßig zur dargestellten Problematik führen. Schließlich wird doch nur der Preis für das 1-Bett-Zimmer in Rechnung gestellt, ohne dass differenziert ist, was der Grundbetrag für ein 2-Bett-Zimmer ist und was als Zuschlag für das 1-Bett-Zimmer noch oben drauf kommt.
Ich frage mich, ob es daher in Zukunft sinnvoller wäre, nicht den Weg der Direktabrechnung im Krankenhaus zu wählen, sondern die Rechnungen selbst zu erhalten und dann bei der PKV und Beihilfe einzureichen. Dann würde die PKV gar nicht in Versuchung kommen, mehr zu zahlen als sie müsste. Ich weiß nicht, ob Krankenhäuser allgemein ihre Rechnung für die 1-Bett-Zimmer-Leistung scheibchenweise aufbauen, also Kosten 1-Bett-Zimmer = Kosten 2-Bett-Zimmer + Zusatzkosten für 1-Bett-Zimmer-Leistung. Dies wäre aber ja fast nötig, damit die PKV nur ihren Anteil, und die Beihilfe den Rest erstatten kann. Wird nur der Preis für das 1-Bett-Zimmer aufgelistet, kann die PKV (und die Beihilfe entsprechend) nicht erkennen, welchen Teil sie zu 50 % und was sie vollständig (100% Erstattung der Differenz zwischen 1- und 2-Bett-Zimmer) erstatten muss.
Hat jemanden schon ähnliche Probleme gehabt bzw. worauf ist in Zukunft bei stationären Behandlungen zu achten, damit das Problem nicht noch einmal auftritt. Über eure Hinweise freue ich mich!
Viele Grüße
Reformatio