Wohngeldberechnung:
Ist die monatliche Gesamtbelastung, die der Wohngeldberechnung zugrunde liegt, die Summe aus dem Betrag aus § 10 WoGG (Belastung: Kapitaldienst und Bewirtschaftung), der entsprechenden Klimakomponente und des Entlastungbetrages bei den Heizkosten (§ 12 WoGG)?
Vielen Dank für die hoffentlich rechtssicheren Antworten!