Frage zu "Smartsteuer" und einer Wohnung / Werbungskosten

  • Hallo [Blockierte Grafik: https://forum.steuerberaten.de…/smilies/icon_e_smile.gif]



    Ich habe eine Frage zum Programm Smartsteuer. Evtl benutzt das hier jemand schon länger und kann seine Erfahrung teilen.



    Wenn man eine Wohnung/Haus vermietet wird man an einem Punkt nach den Kaltmieten gefragt und etwas weiter unten soll man dann die gesamten Nebenkosten dieser Wohnung/Haus angeben. (siehe Bild 1)



    Später wird dann nach "weiteren Werbungskosten" gefragt. Hier man man über Reiter verschiedene Kostenarten bereits auswählen.


    Ist es richtig, hier jeden Punkt der in einer Nebenkosteabrechnung anfällt, wie Grundsteuer, Müllabfuhr, Trinkwasser, Heizungskosten einzeln anzugeben? (siehe Bild 2)



    https://ibb.co/KLVXKBw


    https://ibb.co/n16JTc2




    Besten Dank! :thumbup:

  • Bitte Bilder direkt hier einbinden und nicht extern verlinken.

    Da kann ja sonst was hinter liegen.


    Danke.

  • Ja, in Bild 1 werden die Einnahmen erfasst und in Bild 2 die Ausgaben. Und zwar nach dem Zuflussprinzip, es kommt darauf an, wann die Zahlungen eingegangen sind bzw. geleistet wurden und nicht, für welches Jahr gezahlt wurde. Ausnahmen sind wiederkehrende Leistungen kurz vor oder nach dem Jahresende, die können dem Jahr zugerechnet werden, für das sie gezahlt wurden. Beispiele: Gebäudeversicherung für 2023 wurde am 29.12.2022 überwiesen, das gehört dann ausnahmsweise zu 2023, ebenso, wenn die Miete für Januar 2023 bereits am 29.12.2022 eingegangen ist. Vor den "weiteren Werbungskosten" müsste auf der Ausgabenseite schon nach Abschreibungen und Instandhaltungsaufwendungen gefragt worden sein, deshalb die Beifügung "weitere".


    Das ist übrigens ein schönes Beispiel dafür, dass man sich bei einfachen Sachverhalten kommerzielle Steuerprogramme sparen kann. Die amtlichen Formulare nebst Anleitung kosten nichts sind in diesem Punkt narrensicher, Elster auch.

  • Hi R.F! :)


    So ganz habe ich das noch nicht verstanden. Ich bin einer Steuer-Noob sorry :(


    Daher nochmal die Frage etwas umgestellt:


    Auch im Bild 1 gibt man unten unter "Umlage" die Ausgaben an, zB. auch Grundsteuer und andere Punkte, die in jeder Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Als Gesamtsumme erscheinen diese dort.

    Somit hat man nun schon einmal zB die Grundsteuer angegeben.


    Im zweiten Bild gibt man diese Posten nun einzeln und separat nochmal an?

    Auch zB. die Heizkosten, welche auch schon in der Gesamtsumme drin waren?

  • Nein, da gibst du die Umlagen an, die der Mieter als Nebenkostenvorauszahlung gezahlt hat, zzgl. oder abzgl. der Nachzahlung des Mieters oder der Erstattung an den Mieter aufgrund der Nebenkostenabrechnung, die im Jahr 2022 erstellt wurde. Das sind Einnahmen.


    Beispiel: Der Mieter zahlt monatlich 200 € mit der Kaltmiete als Nebnkostenvorauszahlung und hat bei der Abrechnung der Nebenkosten für 2021 irgendwann im Jahr 2022 140 € erstattet erhalten. Dann sind da 2.260 € Einnahmen einzusetzen (12 x 200 € minus 140 € Erstattung).


    Was du 2022 gezahlt hast (an die Gemeinde, Energieversorger, Versicherungen etc.) wird danach bei den Ausgaben berücksichtigt und nur dort eingegeben.


    Ich sag doch, dass es so ein Programm unnötig kompliziert macht.

  • Im zweiten Bild gebe ich die Posten an, die die Mieter als Nebenkostenvorauszahlung gezahlt haben. Also auch Grundsteuer, Heizkosten etc


    Somit meinen wir doch das Gleiche.


    Benutzt du Smartsteuer?



    (("Vor den "weiteren Werbungskosten" müsste auf der Ausgabenseite schon nach Abschreibungen und Instandhaltungsaufwendungen gefragt worden sein, deshalb die Beifügung "weitere"."

    -> Genau, davor wurde danach gefragt))

  • Im zweiten Bild gebe ich die Posten an, die die Mieter als Nebenkostenvorauszahlung gezahlt haben. Also auch Grundsteuer, Heizkosten etc

    ...

    Benutzt du Smartsteuer?

    Grrrrr, nein, da gibst du das an, was du als Hauseigentümer gezahlt hast.


    Smartsteuer benutze ich nicht, aber ich weiß, in welcher Reihenfolge in den amtlichen Formularen bzw. bei Elster die einzelnen Punkte abgefragt werden. Smartsteuer macht ebenso wie alle anderen Steuerprogramme ja nichts anderes, als das in eine eigene Form zu packen. Das muss es - gerade bei einfachen Sachverhalten - nicht unbedingt benutzerfreundlicher machen.