Hallo zusammen,
es scheint zwingend zu sein hier eine Eintragung vorzunehmen.
Kann jemand erklären um was es hier eigentlich geht und wie genau man die Zahlen ermittelt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
LG
Hallo zusammen,
es scheint zwingend zu sein hier eine Eintragung vorzunehmen.
Kann jemand erklären um was es hier eigentlich geht und wie genau man die Zahlen ermittelt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
LG
Wenn ich "Zeile 125" in meine Suchmaschine eingebe, dann führt sie mich zu einer Seite, auf der steht:
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der jährlichen Steuererklärung müssen Sie in den Zeilen 125 und 126 Entnahmen und Einlagen eintragen. Hierbei handelt es sich um Vermögenswerte, die Sie dem Betriebsvermögen entnehmen oder hinzufügen.
Hallo zusammen,
doch was ist der Unterschied zwischen Zeile 125 und Zeile 126?
Was genau gehört zu den einzelnen Postionen, wenn man nur ein Girokonto für den Job hat?
Sind es die Zuflüsse und Abflüsse vom Konto?
Was ist der steuerliche Sinn dieser Übung?
LG
Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, scheinst du irgendein Gewerbe zu betreiben oder betreiben zu wollen und quälst dich mit den steuerlichen Folgen.
Evtl. wäre es sinnvoll, einen Steuerberater zu involvieren oder eine entsprechende Weiterbildung zu besuchen. Ich könnte mir vorstellen, dass es sowas bei der IHK gibt.
Der StB, von dessen Seite ich den obigen Text habe, erläutert dies auch.
"Zeile 125 u. 126 EÜR" als Suchbegriff sollte genügend Treffer erzeugen.
Hallo zusammen,
ich schaue mir gerade mal das
Elster Forum
an. ggf.. macht das für Steuerfragen mehr Sinn.
Gibt es Erfahrungen darüber?
LG
Es wäre sinnvoll, wenn du angeben würdest, welche selbständige oder gewerbliche Tätigkeit du in welcher Form ausübst. Bei Selbständigen oder Einzelunternehmern spielen steuerrelevante Einlagen und Entnahmen kaum eine Rolle und deshalb sind in der Regel Angaben dazu in der Steuererklärung auch nicht erforderlich. Wenn z. B. Geld vom Geschäftskonto auf das Privatkonto übertragen wird, ist das keine Entnahme und wenn Geld vom Privat- auf das Geschäftskonto überwiesen wird, um liquide zu sein, ist das keine Einlage. Und zwar deshalb, weil beides im Rahmen der EÜR nicht ergebnisrelevant ist. Wenn du bilanzierst ist das anders, bei einer Gesellschaft auch. Eine relevante Einlage ist für den Einzelunternehmer z. B., wenn ein im Privatvermögen vorhandener Vermögenswert in das Betriebsvermögen überführt wird und der Wert als Anschaffungskosten verbucht werden soll. Sowas ist bei mir in den letzten 25 Jahren nie vorgekommen.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Eine Bilanzierung ist als Selbständiger (nicht Gewerbe) nicht erforderlich.
Eine Überführung von privat in betrieblich hat nicht stattgefunden.
Nur bei einem Sachverhalt zeigt Elster eine Fehlermeldung, wenn Fahrtkosten unter „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden und in Zeile 126 nichts eingetragen ist.
Werden die Fahrtkosten in
„Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten.
Sonstige tatsächliche Fahrtkosten…“ geltend gemacht kommt keine Fehlermeldung.
Ich meine es geht um die Zu- und Abflüsse vom Konto und Schulden, die einen steuerlichen Vorteil gegen über denen darstellen könnte, die keine haben.
Unter Schuldzinsenabzug waren 2,21 Euro eingetragen ( Kontoüberziehungskosten in 2021)
Da in 2022 keine aufgelaufen sind, kommt keine Fehlermeldung mehr.
(Außer, wenn die Fahrtkosten in „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ geltend gemacht werden.
Wie berechnet man die Nutzungseinlage?
Verstehen Sie den Sinn dieser Norm?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
LG
Hallo zusammen,
Ich habe es nun so vor:
da ich z.B die Fahrtkosten pauschal geltend mache (ohne Barkasse) in Höhe von 2100 Euro, erhöhe ich den Betrag in Zeile 126 im 2100 Euro.
In Zeile 125 kommt alles was vom Betriebskonto auf das private Konto geflossen ist. (Entnehmen).
In Zeile 126 kommt
alles was vom privat Konto auf das Betriebskonto geflossen ist. (Einlage)
und
die 2100 Euro (Einlage)
Kommt das hin?
Was übersehe ich?
LG
Ohne Bilanzierung würde ich immer Null in den beiden Zeilen eingeben.
Was soll denn Dein Betriebsvermögen sein? Du könntest doch auch Dein Privatkonto für alle Zahlungen nutzen?
Bin aber kein StB o.ä.
Nein. Du machst eine Einnahmenüberschussrechnung. Das heißt, du saldierst Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen sind das, was Dritte an dich zahlen, Ausgaben sind das, was du an Dritte zahlst. Was du von dir an dich selbst von einer Tasche in die andere Tasche schiebst, ist dafür irrelevant.
Die Zahlung vom Privat- auf das Geschäftskonto ist keine Einnahme. Da das nicht ergebnisrelevant ist, bleibt die Zahlung bei der EÜR außen vor. Gleiches gilt für die Zahlungen vom Geschäfts- auf das Privatkonto. Auch das ist nicht ergebnisrelevant, damit keine Entnahme und bleibt bei der EÜR völlig unberücksichtigt. Habe ich aber auch schon oben in Beitrag #7 geschrieben.
Fahrtkosten kannst du nicht pauschal mit irgend einem Betrag ansetzen. Wenn du keine Vollkostenrechnung machen willst, ist die km-Pauschale für Dienstfahrten anzusetzen, also 0,30 € pro gefahrenem km. Auch das ist keine Einlage, sondern wird als Fahrtkosten verbucht.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Dann keine Einzahlungen und Auszahlung auf bzw. aus dem Betriebskonto.
In der EÜR geht es um Einnahme Überschussrechnung.
Es könnte doch sein, dass es in den Zeilen 125 und 126 nicht darum geht.
Diese Norm will wohl etwas darüberhinaus. Das Finanzamt meint, wenn ich es richtig verstanden habe, dass Schulden nicht zu Vorteilen führen, die jemand ohne Schulden nicht hat.
Was bedeute, dass es eher nicht um Einnahmen und Ausgaben geht.
Das Finanzamt erwartet von mir ausdrücklich eine Eintragung in den angesprochenen Zeilen.
Wenn ich Ihnen aber folge bedeutet dass, wenn ich es richtig verstanden habe:
Was kommt in
ZEILE 125
und
Zeile 126
Also in 125 werden alle Einnahmen eingetragen.
-Honorare
-Vermietung und Verpachtung
-?
In Zeile 125:
-?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Was sehe ich falsch?
LG
Hallo zusammen,
wenn ich das richtig sehe kommt in die Zeile
125:
Privatentnahmen allgemein(VH), EK
Privatentnahmen für sonstige Eink./V+V
Privatsteuern (VH), EK
In Zeile 126:
Privateinlagen (VH), EK
Privsteinl. aus sonstigen Eink./Vu.V Miete
Privsteinl. aus sonstigen Eink./Vu.V NK
Kommt das hin?
Was beteten die Kürzel. VH, EK Vu.V, NK usw.?
Was ist mit privater Steuer gemeint?
Meine Steuern, die ich zahle?
Ist mit privaten Einlagen gemeint was ich auf das Konto zahle bzw. abbuche?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Einen schönen Sonntag wünsche ich.
LG
Die EÜR bezieht sich doch auf Deine Selbständigkeit. Was hat das jetzt mit VuV, Privatsteuern etc. zu tun?
Was stört Dich an der Empfehlung, beide Zeilen mit der Eintragung "Null" zu füllen?
Hallo zusammen,
danke für die Rückmeldung.
Ich bin da bei Ihnen.
Das Finanzamt will partout eine andere Zahl als
Null.
Wenn ich wüsste, was die Kürzel bedeuten -wäre schon mal ein Schritt.
Die Zeilen 125 und 126 EÜR setzen sich aus dem o.g. zusammen. Jedoch erschließt sich mir die Bedeutung der Begriffe nicht.
Wenn ich stur die Auszahlungen (Entnahmen) aufaddiere, ist das gemeint mit
„Privatentnahmen allgemein(VH), EK„ ?
Danke für Ihre Zeit.
LG
Nur ganz vorsichtig nachgefragt, hier geht es hoffentlich nicht darum, die oben genannten 2,21 € Überziehungszinsen für das Girokonto als Schuldzinsen abziehen zu wollen. Die setzt du einfach als Kontoführungskosten ab und gut ist. Es wird niemand bemängeln, wenn das als Kosten des Zahlungsverkehrs und nicht als Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Geschäfts behandelt wird. Und ohne Schuldzinsenabzug spielt das Thema Einlagen und Entnahmen keine nenneswerte Rolle mehr.
Hallo zusammen,
danke für Ihre Rückmeldung.
Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich kann auch eine Null einsetzen, diese wird vom Programm angenommen.
Das Finanzamt erwartet eine Zahl höher Null.
Danke für den Hinweis auf die Schuldzinsen. Die habe ich entsprechend gebucht.
Kann jemand sagen, was die nachfolgend in Fett dargestellten Kürzel bedeuten?
Privatentnahmen allgemein(VH), EK
Privatentnahmen für sonstige Eink./V+V
Privatsteuern (VH), EK
Was meint es inhaltlich?
Meint „Privatentnahmen“
alles was ich vom Betriebskonto auf mein privates Konto gebucht habe?
Meint „Privatentnahmen für sonstige Eink./V+V“
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung?
Meint „Privatesteuern“,
dass was ich im abzurechnen Steuerjahr mutmaßlich an Steuern zahle?
Danke für Ihre Unterstützung.
LG
Hallo zusammen,
so langsam komme ich dahinter.
Nur
„Privatsteuern (VH), EK“
als ein Bestandteil der Zeile 125
verstehe ich nicht.
Was ist damit gemeint. Ich finde keinerlei Steuern die dazu passen könnten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
LG
PS. Sind das wohl: Einkommenssteuer
Kirchen und KFZ Steuer für privat PKW
ggf. Kapitalertragssteuer
Aus dem zu veranlagenden Steuerjahr oder da vor.
Im zu veranlagenden Steuerjahr habe ich die Einkommenssteuer ja noch nicht