Hallo liebes Finanztipp-Team,
ich habe kürzlich meinen Strom-Lieferanten gewechselt!(immergrün) Nun bekam ich vom "Netzbetreiber“ (Westnetz) eine Aufforderung für ein Lastschriften-Mandat, für den Messstellenbetrieb! In den AGBs des neuen Lieferanten, steht aber, dass diese Endgelte in dem Strompreis einkalkuliert sind!
Auf Anfrage, an “immergrün“, gab‘s die Antwort, dass die Kosten der Messstelle, (bestimmt vom Gesetzgeber),ab 01.10. 2017, nicht mehr abgerechnet werden dürfen. !?
In dem Messstellen Betreiber-Gesetz, konnte ich jedoch keinen Hinweis darauf finden!
Meine Frage wäre jetzt, muss ich das jetzt so hinnehmen, oder ist der Strom-Versorger verpflichtet, das zu übernehmen, oder müsste er nun den Stromreis entsprechend senken? Oder wie verhalte ich mich nun?
Über eine Antwort, würde ich mich sehr freuen!
Gruß
Harryken