Steuererklärung wegen Vereinfachung PV Anlagen vom Finanzamt zurückgestellt

  • Hallo,

    wir haben eine PV Anlage und im März die Einkommenststeuer und Umsatzsteuer abgegeben.Als ich diese Woche nachfragte wie der Bearbeitungsstand war ,wurde mir die Auskunft gegeben:

    Da die Vereinfachungsregeln für PV Anlagen bereits das Steuerjahr 2022 betrifft sind die Steuererklärungen von der Bearbeitung ausgesetzt ,da die "Arbeitsanweisung vom Bundesfinanzministerium" noch nicht dort vorliegt.

    Heißt die Wissen nicht wie,wo,ab,wann.....


    Ich habe jetzt schriftlich mitgeteilt dass wir wie imFragebogen zur Einkommenssteuer 21 (wurde mit Bescheid zugesendet) mitgeteilt hatten das wir nicht die Vereinfachung wünschen.


    Der Nachteil ist nämlich ggf. enorm: bei Reparaturen die eine (zu empfehlene) Versicherung nicht ersetzt könnt Ihr die Kosten (Ausfall Material usw) nicht mehr absetzen,da diese Umsatzsteuer null geliefert werden. Ihr bleibt auf den Kosten sitzen . (Hätte bei unserem Schaden vor 3 Jahren 3000.- ausgemacht). Es würden nur noch die Arbeitskosten als Haushaltsnahe Kosten gehen.Und die betragen nur einen kleinen Prozentteil.


    Wir haben jetzt nochmal mitgeteilt das wir weiterhin wie bisher besteuert werden möchten und Sie die Bearbeitung wieder einsetzen sollen. Unterm Strich bleibt mehr Vor als Nachteil.


    Hat das noch jemand so gehabt oder wartet noch jemand auf die Steuer?


    Grüße

  • "Ich habe jetzt schriftlich mitgeteilt dass wir wie imFragebogen zur Einkommenssteuer 21 (wurde mit Bescheid zugesendet) mitgeteilt hatten das wir nicht die Vereinfachung wünschen."


    Das Gesetz lässt dir keine Wahl, du wirst damit leben oder den Klageweg beschreiten müssen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung vermutlich sogar bis ganz zum obersten Gericht hoch.


    Im Amt wissen sie derzeit mangels Regelung nicht, wie sie mit alten Anlagen umgehen müssen. Daher stellen sie die Veranlagung zurück und warten ein entsprechendes Bmf-Schreiben ab. Alternativ könnten sie euren Bescheid auch unter Vorbehalt erlassen und ihn später ändern. Macht aber doppelte Arbeit, die Zeit fehlt wegen der Belastung durch die Grundsteuererklärungen derzeit ganz einfach.