Aufbewahrungsfristen von Dokumenten

  • Guten Tag Community,


    ich wollte mal wieder Tabula Rasa machen in meinem Aktenschrank.

    Da fallen mir oftmals Verträge, Lohnabrechnungen, etc in die Hände.


    So richtig weiß ich nie, wie lange was aufbewahrt werden muss.

    Vor allem für spätere Ansprüche (z.B. Rente), Verteidigungen, Beweispflicht, etc.


    Wie lange muss man


    1) Arbeitsverträge

    1.1) Krankmeldungen

    2) Lohnabrechnungen

    3) Mietverträge

    3.1.) Nebenkostenabrechnung

    4) Klageverfahren


    aufbewahren.


    Wir gehen davon aus das die Dokumente veraltet/abgeschlossen sind, d.h. kein aktives Verhältnis zur Sache besteht.


    Vielen Dank & Grüße<3


    Hobbes

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • Ich wollte mal wieder Tabula Rasa machen in meinem Aktenschrank.

    Da fallen mir oftmals Verträge, Lohnabrechnungen, etc in die Hände.


    So richtig weiß ich nie, wie lange was aufbewahrt werden muss.

    Ich weiß das auch nicht. Also lege ich heute jedes entsprechende Papier auf den Scanner und lese es in ein passendes Verzeichnis in meinem Rechner ein. Wenn auf der Festplatte einige tausend Unterlagen zu viel gespeichert sind, macht das bei heutigen Festplattenkapazitäten nichts.

    Wir gehen davon aus, daß die Dokumente veraltet/abgeschlossen sind, d.h. kein aktives Verhältnis zur Sache besteht.

    Das sind bei mir letztlich nicht besonders viele Papiere. Ich hebe das meiste auf, allerdings keine Anschreiben etc.

  • Was man generell nicht vergessen sollte: Der Gesetzgeber ändert offensichtlich schon mal gerne - sozusagen mitten im Spiel - die Spielregeln.


    Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Bei diversen meiner Banken hingen erst jüngst Hinweise (im Schalterraum aber auch an den Geldautomaten), daß für Bareinzahlungen ab 10 tsd. € (auch auf das eigene Konto) nunmehr Belege, Nachweise usw. vorzulegen sind, woher das Geld stammt. Ansonsten könne die Bank das Geld nicht mehr annehmen.


    Kurz vor Euroeinführung 1999 (als Giralgeld) hatte ich damals - aus für mich guten Gründen - in 1998 auch begonnen neben einem kleinen Anteil Fremdwährungskonten (als Giralgeld; überwiegend US-Dollar und Schweizer Franken) auch einen sehr kleinen Teil fremde Sorten (ausländische Bargeld; überwiegend auch US-Dollar und Schweizer Franken) vorzuhalten.


    Diesen sehr überschaubaren Anteil hatte ich im weiteren Verlauf - aus für mich ebenfalls guten Gründen - noch etwas weiter aufgestockt (Euroeinführung als Bargeld ab 2002, Finanzkrise ab 2007/2008, Bundeskanzlerin und Bundesfinanzminister mußten im TV an einem Sonntag die Spareinlagen "garantieren", Eurokrise ab 2010, Bail-In in der Eurozone (Zypern), Null- und Negativzinsen - um nur einige Stichworte zu nennen).


    In der Retrospektive hätte ich also alle diese Belege (beginnend ab 1998 - also vor immerhin einem Vierteljahrhundert) sämtlich aufheben und archivieren müssen. Jedenfalls, würde ich dieses Geld "ordnungsgemäß" wieder auf eines meiner Konten einzahlen wollen und/oder müssen. Was bei mir glücklicherweise nicht der Fall ist - das aber nur am Rande.


    Diese Art der Rückwirkung finde ich ziemlich erstaunlich - und auch irgendwie ganz putzig.


    Aufbewahrungs- btw. Nachweispflichten können sich also - auch rückwirkend - signifikant ändern. Jedenfalls, wenn es diese EU denn so will und bestimmt ...

  • Sofern 1 und 2 im Versicherungsverlauf erfasst sind, können die nach 10 Jahren grundsätzlich weg, für die Rente sind sie ja dokumentiert.

  • Sofern 1 und 2 im Versicherungsverlauf erfasst sind, können die nach 10 Jahren grundsätzlich weg, für die Rente sind sie ja dokumentiert.

    Da Du Dich offensichtlich mit Aufbewahrungsfristen - jedenfalls den Bereich DRV/GRV betreffend - bestens auskennst: Die Beachtung welche Fristen (siehe mein Beitrag Nr. 4) würdest Du mir denn zukünftig und vor dem Hintergrund der EU-Regulatorik empfehlen: Ein Vierteljahrhundert, ein halbes Jahrhundert, ein Jahrhundert ... oder noch mehr ?

  • Sofern 1 und 2 im Versicherungsverlauf erfasst sind, können die nach 10 Jahren grundsätzlich weg, für die Rente sind sie ja dokumentiert.

    Was meinst du mit Versicherungsverlauf?

    Und wo genau ist das mit der Rente dokumentiert - kann ich ein Nachweis darüber erhalten?

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  • In der Retrospektive hätte ich also alle diese Belege (beginnend ab 1998 - also vor immerhin einem Vierteljahrhundert) sämtlich aufheben und archivieren müssen.


    Ich gehe mal ganz schwer davon aus, das du einfach nur dein(!) Konto der ausländischen Bank separat noch einmal angeben musst. Die inländische Bank interessiert nicht der Zahlungsverkehr an der Quelle.

  • Auf folgender Seite ein bisschen runterscrollen, bis man unter der Rubrik "Anmelden mit Personalausweis oder Aufenthaltstitel" einen blauen Button mit dem Titel " Jetzt anmelden mit Personalausweis/Aufenthaltstitel" sieht und dort draufklicken.


    https://www.deutsche-rentenver…usw_aufenthaltstitel.html



    Dann wird man hier hin weitergeitet (ich weiß aber nicht, ob der Link hier so gültig bleibt bzw. einen automatisierten "Cooldown" bzw. "Log-Off" hat):


    https://www.eservice-drv.de/On…ensteWeb/init.do?npa=true