Guten Tag Community,
ich wollte mal wieder Tabula Rasa machen in meinem Aktenschrank.
Da fallen mir oftmals Verträge, Lohnabrechnungen, etc in die Hände.
So richtig weiß ich nie, wie lange was aufbewahrt werden muss.
Vor allem für spätere Ansprüche (z.B. Rente), Verteidigungen, Beweispflicht, etc.
Wie lange muss man
1) Arbeitsverträge
1.1) Krankmeldungen
2) Lohnabrechnungen
3) Mietverträge
3.1.) Nebenkostenabrechnung
4) Klageverfahren
aufbewahren.
Wir gehen davon aus das die Dokumente veraltet/abgeschlossen sind, d.h. kein aktives Verhältnis zur Sache besteht.
Vielen Dank & Grüße
Hobbes