Hallo,
ich habe vorgestern ein dubioses Schreiben meiner Bank (DSL-Bank) erhalten, bei ich über einen Makler im Jahr 2020 ein Immobiliendarlehen mit 15 Jahren Festzins in Verbindung mit einem sich anschließenden Bauspardarlehen abgeschlossen habe.
In dem Brief fordert mich die Bank auf, ein Formular zu einer „Zinsänderungsklausel“ zu unterschreiben. Das Schreiben ging offensichtlich an alle Darlehenskunden der Bank. Im Kern ginge es darum:
„Für Darlehen mit variablen Konditionen ändert sich ab Juli 2023 Folgendes:
- statt des 3-Monats-EURIBOR nutzen wir den EZB-Leitzins als Referenzzins
- wir prüfen den Referenzzins alle zwei Monate und nicht mehr vierteljährig
- Eine Veränderung des Referenzzinses geben wir weiter, wenn er sich um mehr als 0,20 Prozentpunkte verändert. Bisher war dies bei mehr als 0,05 Prozentpunkten der Fall.
Die Zinsänderungsklausel ist auch bei fester Zinsbindung für sie wichtig!
Denn das Darlehen mit festem Zinssatz können am Ende der Zinsbindung mit variablen Konditionen weitergeführt werden. Dies gilt, wenn keine neue Festzinsvereinbarung getroffen wird.“
In dem zu unterschreibenden Formular steht dann dabei u.a.
„Die Bank wird dem Darlehensnehmer rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Angebot über einen neuen gebundenen Sollzinssatz und einen neuen Zeitraum für eine Sollzinsbindung unterbreiten. Dabei wird sie bei ihrem Angebot berücksichtigen, dass die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit nicht überschritten wird. Sollte der Darlehensnehmer das Angebot der Bank nicht annehmen bzw. sollten Darlehensnehmer und Bank nicht über einen neuen Sollzinssatz und einen neuen Sollzinsbindungszeitraum einigen können, vereinbaren die Bank und der Darlehensnehmer bereits jetzt, dass das Darlehen mit einem nach Maßgabe von „Art und Weise der Anpassung bei veränderlichem Sollzinssatz“ veränderlichen Sollzinssatz in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem am Prüftermin vor der letzten Zinsanpassung gültigen EZB-Zinssatz fortgeführt wird. (….)“
Kennt jemand ähnliche Schreiben bzw. kann den Hintergrund erklären?
Ich erkenne nicht die Notwendigkeit dieser Änderung zuzustimmen, zumal ich doch sowieso für 15 Jahre ein Darlehen mit Festzins habe, welches danach vom Bausparkassendarlehen abgelöst werden soll.