Arbeitszimmer absetzen für Teilzeitbeschäftigung

  • Hallo Community,


    meine Frau arbeitet zu 65% in Teilzeit. Drei halbe Tage pro Woche und ein voller Tag. Freitag frei, bzw. als Ausweichtag, wenn noch Arbeit zu tun ist.

    Der Weg zur Arbeit beträgt pro Strecke 55KM (ca.1Stunde).

    Von daher arbeitet sie an den halben Tagen von zuhause aus. Am langen Tag fährt sie meistens ins Büro.

    Ihr Arbeitgeber stellt ihr keinen festen Arbeitsplatz. Aber ihr stünde theoretisch immer ein Platz zur Verfügung (im Büro gilt Desksharing).

    Aus zeitlichen Gründen macht eine Fahrt an den halben Tagen keinen Sinn.

    Sie ist Projektmanagerin und ihre Tätigkeit ist sowohl im Büro, als auch zuhause im Arbeitszimmer vollkommen identisch.


    Meine Frage:

    Ist hier schon die Bedingung erfüllt, dass das Arbeitszimmer der "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" ist?

    Zu diesem konkreten Fall finde ich keinerlei Präzedenzfälle im Internet.


    Vielen Dank für Eure Anregungen!

  • Steuer will immer vorausschauend geplant werden, hinterher kann man nichts mehr ändern.


    An sich ist die formale Bedingung nicht gegeben. Aber, wer weiß? Vielleicht ficht ja gerade Deine Frau das durch?

    Ein Arbeitszimmer kann man pauschal mit 1260 €/Jahr ansetzen, die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 €/Tag. Bei 3 Tagen/Woche und 45 Arbeitswochen sind das auch schon 810 € Abschreibungsvolumen. Ja, ich weiß, wie wichtig manchen Leuten das Abschreiben ist. Ich rege dann immer an, die absoluten Beträge zu ermitteln, damit man weiß, worüber man spricht. Dinge, die man für den heimischen Arbeitsplatz braucht, kann man ja dazu noch absetzen.


    Ich würde mir die Mühe vermutlich nicht machen, aber das ist ja letztlich ihre Sache.


    Bitte vergiß nicht: Es hilft Dir (bzw. Deiner Frau) nicht, wenn Du hier die Diskussion "gewinnst". Sie muß gegen ihren Finanzbeamten gewinnen.