Hallo,
meine Frau und ich haben eine gemeinsame vermietete Wohnung per Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt an meine Tochter verschenkt. Wie berechnet sich der Wert des Nießbrauchs? Kommt der Wert der Wohnung zum Ansatz oder der Mietwert (brutto incl. NK oder die Nettomiete)? Wie wird das Alter des/der Schenker (statist. Lebenserwartung) berücksichtigt?
Wie ist die Berechnung beim selbstbewohnten Eigenheim?
Ich warte schon lange auf ein entsprechendes Erklärvideo von Saidi, bin aber auch auf verlässliche(!) Community-Infos gespannt.
MfG