Bewerbungskosten nicht vom Finanzamt erkannt
Ich weiß es nicht, wie ich richtig die per Mail verschickten Initialbewerbungen (500+) als Kosten in meiner Steuererklärung melden soll. Ein von den bayrischen Finanzämtern will es weiter nicht erkennen.
Auf der WISO-Steuer-Webseite findet man Informationen dazu wie folgend:"Kosten für das Bewerbungsschreiben absetzenErste Möglichkeit: Belege sammelnDu willst die exakten Kosten vom Finanzamt zurückerstattet bekommen? Dann kannst du alle Belege und Rechnungen sammeln, die für die schriftliche Bewerbung angefallen sind. Die Kosten rechnest du zusammen und trägst sie in die Steuererklärung ein. Wie einfach das mit WISO Steuer geht, zeigen wir dir weiter unten.
Zweite Möglichkeit: Bewerbungskosten-Pauschale
Wie so oft hat das Finanzamt auch für Bewerbungskosten Pauschalen parat.Für jede Bewerbung mit Bewerbungsmappe können pauschal 8,50 Euro als Werbungskosten angegeben werden.Für Online-Bewerbungen oder Einsendung per E-Mail sowie Initiativbewerbungen um einen Job, können immerhin noch 2,50 Euro je Bewerbung abgesetzt werden.Kann ich Bewerbungskosten nur absetzen, wenn ich eine Zusage bekomme?
Es ist komplett egal, ob man den Job oder die Ausbildung tatsächlich auch bekommen hat! Sind Bewerbungskosten entstanden, können Sie diese auch absetzen."Ich habe mich auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.07.2004 bezogen und als Antwort eine Mail bekommen, dass das Urteil für Bayern keine Bindungswirkung, dass die Bewerbungskosten nur mit Nachweis abzugsfähig sind, jedoch wird die Liste mit den Firmen bei denen ich mich beworben als Nachweis nicht akzeptiert, weil "durch die Online bewerbung keine Kosten entstanden sind". In der Regel würde jedoch bei Vorlage einer Aufstellung der Firmen an die Bewerbungen gesandt wurden eine Pauschale von 150.- Euro jährlich anerkannt. Dies ist jedoch keine verbindliche Auskunft. Sollten man eine verbindliche Auskunft wollen, so ist diese schriftlich an das Finanzamt zu stellen (keine E-Mail) und sie ist kostenpflichtig. Meine Frage ist jedoch, ob es der einzige Weg ist, um an die Informationen zu kommen, wie man es richtig "in Augen" des Finanzamtes machen soll?
Letztendlich habe ich auf meinen Einspruch gegen nicht erkannten Initialbewerbungskosten eine Antwort wie folgend bekommen: "Die von Ihnen geltend gemachten Pauschalen für die Bewerbungskosten können nicht anerkannt werden, weil Ihre Bewerbungen ausschließlich per E-Mail erfolgt sind und Ihnen somit keine Kosten entstanden sind."
Soll ich meinen Einspruch weiterhin aufrecherhalten oder zurücknehmen?
Könnte jemand mir da weiter helfen? Danke! [Blockierte Grafik: https://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_smile.gif]