Kosten der per Mail verschickten Initialbewerbungen in Steuererkläreung melden

  • Bewerbungskosten nicht vom Finanzamt erkannt

    Ich weiß es nicht, wie ich richtig die per Mail verschickten Initialbewerbungen (500+) als Kosten in meiner Steuererklärung melden soll. Ein von den bayrischen Finanzämtern will es weiter nicht erkennen.

    Auf der WISO-Steuer-Webseite findet man Informationen dazu wie folgend:"Kosten für das Bewerbungsschreiben absetzenErste Möglichkeit: Belege sammelnDu willst die exakten Kosten vom Finanzamt zurückerstattet bekommen? Dann kannst du alle Belege und Rechnungen sammeln, die für die schriftliche Bewerbung angefallen sind. Die Kosten rechnest du zusammen und trägst sie in die Steuererklärung ein. Wie einfach das mit WISO Steuer geht, zeigen wir dir weiter unten.

    Zweite Möglichkeit: Bewerbungskosten-Pauschale

    Wie so oft hat das Finanzamt auch für Bewerbungskosten Pauschalen parat.Für jede Bewerbung mit Bewerbungsmappe können pauschal 8,50 Euro als Werbungskosten angegeben werden.Für Online-Bewerbungen oder Einsendung per E-Mail sowie Initiativbewerbungen um einen Job, können immerhin noch 2,50 Euro je Bewerbung abgesetzt werden.Kann ich Bewerbungskosten nur absetzen, wenn ich eine Zusage bekomme?

    Es ist komplett egal, ob man den Job oder die Ausbildung tatsächlich auch bekommen hat! Sind Bewerbungskosten entstanden, können Sie diese auch absetzen."Ich habe mich auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.07.2004 bezogen und als Antwort eine Mail bekommen, dass das Urteil für Bayern keine Bindungswirkung, dass die Bewerbungskosten nur mit Nachweis abzugsfähig sind, jedoch wird die Liste mit den Firmen bei denen ich mich beworben als Nachweis nicht akzeptiert, weil "durch die Online bewerbung keine Kosten entstanden sind". In der Regel würde jedoch bei Vorlage einer Aufstellung der Firmen an die Bewerbungen gesandt wurden eine Pauschale von 150.- Euro jährlich anerkannt. Dies ist jedoch keine verbindliche Auskunft. Sollten man eine verbindliche Auskunft wollen, so ist diese schriftlich an das Finanzamt zu stellen (keine E-Mail) und sie ist kostenpflichtig. Meine Frage ist jedoch, ob es der einzige Weg ist, um an die Informationen zu kommen, wie man es richtig "in Augen" des Finanzamtes machen soll?

    Letztendlich habe ich auf meinen Einspruch gegen nicht erkannten Initialbewerbungskosten eine Antwort wie folgend bekommen: "Die von Ihnen geltend gemachten Pauschalen für die Bewerbungskosten können nicht anerkannt werden, weil Ihre Bewerbungen ausschließlich per E-Mail erfolgt sind und Ihnen somit keine Kosten entstanden sind."

    Soll ich meinen Einspruch weiterhin aufrecherhalten oder zurücknehmen?

    Könnte jemand mir da weiter helfen? Danke! [Blockierte Grafik: https://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_smile.gif]

  • Welche Kosten verursachen per e-Mail massenhaft versandte und offenbar standardisierte Bewerbungen?

  • Sind Dir denn überhaupt Kosten entstanden?

    Wenn nein, wird es mit dem Absetzen vermutlich schwierig.

  • Welche Kosten verursachen per e-Mail massenhaft versandte und offenbar standardisierte Bewerbungen?

    1. Internet- und Kommunikationskosten: Für den Versand der Bewerbungen per E-Mail werden Internetverbindungskosten sowie möglicherweise Kosten für E-Mail-Provider oder -Dienste anfallen.

    2. Bewerbungssoftware oder -tools: Wenn man spezielle Software oder Tools zur Verwaltung und Versendung Ihrer Bewerbungen verwendet.

    3. Druck- und Materialkosten: Obwohl die Bewerbungen elektronisch versandt werden, kann es immer noch erforderlich sein, Dokumente auszudrucken, um eine physische Kopie für Ihre Unterlagen oder für persönliche Gespräche zur Verfügung zu haben. Hierbei können Kosten für Druckerpapier, Tinte oder Toner anfallen, falls ich es Finanzamt dokumentiere, was ich bis jetzt gemacht habe.

    4. Eventuelle Kosten für professionelle Unterstützung: Wenn man bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, sei es durch einen Karriereberater oder einen professionellen Lebenslaufschreiber, können hierfür Kosten anfallen.

    5. Recherche- und Vorbereitungskosten: Vor dem Versand der Bewerbungen ist es oft notwendig, umfassende Recherchen über potenzielle Arbeitgeber und Positionen durchzuführen. Dies kann den Zugriff auf kostenpflichtige Online-Jobbörsen, Fachliteratur oder andere Quellen erfordern.

  • Sind Dir denn überhaupt Kosten entstanden?

    Wenn nein, wird es mit dem Absetzen vermutlich schwierig.

    Um es zu vereinfach, mindestens für mich, habe ich mich auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.07.2004 bezogen. Laut Absatz 234 des Urteils (Finanzgericht Köln) werden für eine Bewerbung mit Bewerbungsmappe 8,50€ und für eine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe (z. B. Online-, Kurz- oder Initiativbewerbung) 2,50€ vom Finanzamt anerkannt. Bei aufwendig und umfangreich gestalteten Bewerbungsmappen können Sie auch 10 bis 15 Euro ansetzen.

    Urteil vom Finanzgericht Köln - 7 K 932/03 - Open Legal Data

  • 1. Internet- und Kommunikationskosten: Für den Versand der Bewerbungen per E-Mail werden Internetverbindungskosten sowie möglicherweise Kosten für E-Mail-Provider oder -Dienste anfallen.

    2. Bewerbungssoftware oder -tools: Wenn man spezielle Software oder Tools zur Verwaltung und Versendung Ihrer Bewerbungen verwendet.

    3. Druck- und Materialkosten: Obwohl die Bewerbungen elektronisch versandt werden, kann es immer noch erforderlich sein, Dokumente auszudrucken, um eine physische Kopie für Ihre Unterlagen oder für persönliche Gespräche zur Verfügung zu haben. Hierbei können Kosten für Druckerpapier, Tinte oder Toner anfallen, falls ich es Finanzamt dokumentiere, was ich bis jetzt gemacht habe.

    4. Eventuelle Kosten für professionelle Unterstützung: Wenn man bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, sei es durch einen Karriereberater oder einen professionellen Lebenslaufschreiber, können hierfür Kosten anfallen.

    5. Recherche- und Vorbereitungskosten: Vor dem Versand der Bewerbungen ist es oft notwendig, umfassende Recherchen über potenzielle Arbeitgeber und Positionen durchzuführen. Dies kann den Zugriff auf kostenpflichtige Online-Jobbörsen, Fachliteratur oder andere Quellen erfordern.

    Es kommt nicht darauf an, welche Kosten theoretisch entstehen könnten, sondern darauf, welche Kosten dir entstanden sind. Und wenn du Kosten für z. B. Bewerbungssoftware oder einen professionellen Lebenslauferfinder aufgewendet hast, kannst du ja einfach entsprechende Belege einreichen. Irgendwie hört sich deine Schilderung im Eingangspost aber eher nach Abzockversuch an. Hatte eigentlich die eine oder andere der angeblich mehr als 500 Bewerbungen irgend einen Erfolg?

  • Sind Dir denn überhaupt Kosten entstanden?

    Um es zu vereinfachen, mindestens für mich, habe ich mich auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.07.2004 bezogen.

    Du weichst aus.

    Also wiederhole ich halt meine Frage:


    Sind Dir denn überhaupt Kosten entstanden?

    Wenn nein, wird es mit dem Absetzen vermutlich schwierig.

  • Du weichst aus.

    Also wiederhole ich halt meine Frage:


    Sind Dir denn überhaupt Kosten entstanden?

    Wenn nein, wird es mit dem Absetzen vermutlich schwierig.

    Genau um die Frage geht es! Natürlich sind Kosten mit der Bewerbung verbunden (Software, Computer, Internetanschluss, Strom, ...), aber nicht direkt durch das Versenden der E-mail entstanden. Darin hängt es hier wahrscheinlich. Und dann sind 500 Euro eben doch etwas exzessiv, weshalb das Finanzamt auch sehr extrem alles auf 0 runter gekürzt hat. Ich würde ggfs die genannten Kosten angeben, auf einen größeren Zeitraum runterrechnen und schauen, ob sich das Finanzamt darauf einlässt (z.B. 100 Euro oder so). Denn es steht für mich außer Frage, dass die 2,50 Euro pro Online-Bewerbung bei einer solchen Massenbewerbungsflut seine Grenze fände.

  • Genau um die Frage geht es! Natürlich sind Kosten mit der Bewerbung verbunden (Software, Computer, Internetanschluss, Strom, ...), aber nicht direkt durch das Versenden der E-mail entstanden. Darin hängt es hier wahrscheinlich. Und dann sind 500 Euro eben doch etwas exzessiv, weshalb das Finanzamt auch sehr extrem alles auf 0 runter gekürzt hat. Ich würde ggfs die genannten Kosten angeben, auf einen größeren Zeitraum runterrechnen und schauen, ob sich das Finanzamt darauf einlässt (z.B. 100 Euro oder so). Denn es steht für mich außer Frage, dass die 2,50 Euro pro Online-Bewerbung bei einer solchen Massenbewerbungsflut seine Grenze fände.

    500 Euro wären ja schon heftig, aber nach dieser Passage im Einstiegstext

    Bewerbungskosten nicht vom Finanzamt erkannt

    Ich weiß es nicht, wie ich richtig die per Mail verschickten Initialbewerbungen (500+) als Kosten in meiner Steuererklärung melden soll. Ein von den bayrischen Finanzämtern will es weiter nicht erkennen.

    geht es ihm eher um "500+ Bewerbungen" x 2,50 Euro/Bewerbung", also 1.250+ Euro:
    Was noch ein wenig heftiger wäre.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • 500 Euro wären ja schon heftig, aber nach dieser Passage im Einstiegstext

    geht es ihm eher um "500+ Bewerbungen" x 2,50 Euro/Bewerbung", also 1.250+ Euro:
    Was noch ein wenig heftiger wäre.

    Danke für die Korrektur: Ja kein Wunder, dass sich das Finanzamt hier querstellt. Aus meiner Sicht vollkommen berechtigt. Oben fragte jemand, was denn aus den Bewerbungen geworden ist. Das würde mich auch interessieren. Denn wenn man für 500+ Vorstellungsgespräche durch die Republik reist, hat man auch einiges zu tun...

  • [Sind für die Bewerbungen überhaupt Kosten entstanden?]

    Genau um die Frage geht es!

    Natürlich sind Kosten mit der Bewerbung verbunden (Software, Computer, Internetanschluss, Strom, ...)

    ... Teilmiete für den Sitzplatz der Arbeitsecke, Heizkosten und anteilige Hausmeisterkosten.

    Und dann sind 500 Euro eben doch etwas exzessiv, weshalb das Finanzamt auch sehr extrem alles auf 0 runter gekürzt hat. Ich würde ggfs die genannten Kosten angeben, auf einen größeren Zeitraum runterrechnen und schauen, ob sich das Finanzamt darauf einlässt (z.B. 100 Euro oder so). Denn es steht für mich außer Frage, dass die 2,50 Euro pro Online-Bewerbung bei einer solchen Massenbewerbungsflut seine Grenze fände.

    Pauschalen sollen Abrechnung vereinfachen. Das gilt nicht nur, aber auch beim Finanzamt. Sie sind aber kein Fixbetrag, der beliebig multiplizierbar wäre.


    Im Steuerrecht gilt das Prinzip, daß man Ausgaben nicht etwa zwingend belegen, wohl aber plausibel machen muß. Die Angabe des Threadstarters ist in meinen Augen aber nicht plausibel. Wäre ich Finanzbeamter, hätte ich sein Ansinnen auch abgelehnt, vor allem dann, wenn er noch nicht einmal auf Nachfrage Info nachschiebt.

  • Vielen Dank für alle Kommentare. Ich wollte mit meiner Forumfrage eher in die Richtung nachfragen, ob es doch irgendwelche Regelungen rechtlich gesehen gibt, auf die ich mich berufen kann. Es kann doch nicht sein, dass bei so vielen Bewerbungen, die man heutzutage verschickt, es keine klare Vorschriften gibt. Worauf bezieht sich das Finanzamt, wenn man sagt, "die von Ihnen geltend gemachten Pauschalen für die Bewerbungskosten können nicht anerkannt werden"? Wo kann man solche Richtlinien finden? Sehen die für jedes Bundesland anders? Alle Steuerprogramme beziehen sich doch auf irgendwelche Gesetze, oder? Ich bewerbe mich regelmäßig bei sehr vielen Firmen zurzeit und der Arbeitsmarkt ist zurzeit sehr schwer, mindestens für mich.

  • Die Angabe des Threadstarters ist in meinen Augen aber nicht plausibel. Wäre ich Finanzbeamter, hätte ich sein Ansinnen auch abgelehnt, vor allem dann, wenn er noch nicht einmal auf Nachfrage Info nachschiebt ...

    ... wie auch bei uns.

  • Es kann doch nicht sein, dass bei so vielen Bewerbungen, die man heutzutage verschickt, es keine klare Vorschriften gibt. Worauf bezieht sich das Finanzamt, wenn man sagt, "die von Ihnen geltend gemachten Pauschalen für die Bewerbungskosten können nicht anerkannt werden"?

    Das Finanzamt bezieht sich darauf, dass Deine >500 Bewerbungen gar nix gekostet haben.


    Falls Du doch Kosten hattest, musst Du diese plausibel erläutern (und ggf. belegen können). Eine Pauschale ist eine bloße Beweiserleichterung für typische Durchschnittsfälle.


    Wenn das Finanzamt für eine typische Online-Bewerbung auch ohne Beleg pauschal 2,50 EUR anerkennt, weil es sich nicht lohnen würde, die Kosten kleinlich zu überprüfen, bedeutet es nicht, dass es sich nicht lohnen würde, Belege zu verlangen, wenn jemand behauptet, zwei Millionen Emails hätten ihn 5 Mio. EUR gekostet....

  • Worauf bezieht sich das Finanzamt, wenn man sagt, "die von Ihnen geltend gemachten Pauschalen für die Bewerbungskosten können nicht anerkannt werden"?

    Vermutlich auf den - hie und da immer noch vorhandenen - gesunden Menschenverstand.


    Irgendwie erinnerst du mich an den Schachspieler, der nicht versteht, warum er jedes Mal den kürzeren zieht. Ganz einfach: Weil er davon ausgeht, sein Gegner spielt genauso schlecht oder sogar noch schlechter als er selbst.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Vielen Dank für alle Kommentare. Ich wollte mit meiner Forumfrage eher in die Richtung nachfragen, ob es doch irgendwelche Regelungen rechtlich gesehen gibt, auf die ich mich berufen kann. Es kann doch nicht sein, dass bei so vielen Bewerbungen, die man heutzutage verschickt, es keine klare Vorschriften gibt. Worauf bezieht sich das Finanzamt, wenn man sagt, "die von Ihnen geltend gemachten Pauschalen für die Bewerbungskosten können nicht anerkannt werden"? Wo kann man solche Richtlinien finden? Sehen die für jedes Bundesland anders? Alle Steuerprogramme beziehen sich doch auf irgendwelche Gesetze, oder? Ich bewerbe mich regelmäßig bei sehr vielen Firmen zurzeit und der Arbeitsmarkt ist zurzeit sehr schwer, mindestens für mich.

    Die Frage ist, welche Kosten du für diese Bewerbungen hattest.


    Bei Papierbewerbungen ist das relativ einfach, da kostet die Mappe Geld, dazu das Papier, Drucker/Toner/Tinte und Fotos.


    Bei E-Mail-Bewerbungen bleibt es höchstens bei den Fotos. Selbst wenn du die Bewerbungen in 1 Jahr schickst und den Internetanschluss komplett ansetzen würdest (was nicht geht), bist du bei 12*30 € = 360 €. Sagen wir 400 € mit Fotos und eben weit unter den 500*2,50 €.


    Das Finanzamt hat deinen Ansatz mit den 500*2,50 € abgelehnt und du kannst jetzt deine tatsächlichen Kosten nachweisen, sofern du welche hattest.