Wertpapiere von vor 2009

  • Guten Tag zusammen,


    nach dem Tod meines Mannes verlangt die Consorsbank von mir, unser gemeinsames Depot aufzulösen und auf ein neu anzulegendes eigenes übertragen zu lassen, wobei Bruchstücke zu verkaufen wären.


    Dabei bereitet mir Probleme, dass bei der Übernahme der DAB-Bank 2016 Einstandsdaten vor 2009 gekaufter Papiere falsch übertragen wurden, wodurch sie bei einem teilweisen Verkauf wegen der Umschreibung (und natürlich auch bei späteren Verkäufen) nicht mehr steuerfrei wären.


    Könnte mir da jemand weiterhelfen?

  • Mach von den Kaufunterlagen Kopien, und reiche sie bei der Consorsbank zur Nachbesserung ein.


    Wenn die sich weigern, die tatsächlichen Einstandskosten und -daten nachzutragen, verkaufe alles und mach das mit dem Finanzamt aus.

  • Wie stellst Du Dir das vor "Alles verkaufen und es mit dem Finanzamt ausmachen"?


    Sie will ja gerade steuerfreie Altbestände retten. In dieser Situation würde ich überhaupt nichts verkaufen.


    Das Merkmal "Altbestand" kann man bekanntlich vererben, und bei der Threadstarterin ist es ja noch nicht einmal klar, ob sie diese Bestände geerbt hat. Vom Gemeinschaftsdepot gehört ihr grundsätzlich die Hälfte.


    Was man den Consorten in diesem Fall sagen muß, weil ich allerdings auch nicht :(


    Je nach Volumen könnte sich ein spezieller Steuerberater oder Rechtsanwalt lohnen.

  • Anfaengerin:

    Wenn man erkennt, daß die Depotbank die falschen Einstandskosten hat, sollte man zeitnah nachhaken und sie korrigieren lassen. Gerade dann, wenn es sich um Altbestände handelt, kann der korrekte Einstandspreis in vielen, vielen Jahren viel Geld sparen. Wenn man mit der Korrektur zu lang wartet, stehen die Kaufunterlagen bei der ehemaligen Depotbank vielleicht nicht mehr zur Verfügung.


    Ich (Seltenkäufer!) drucke mit die Kaufbelege aus und hefte sie ab. Es soll schon vorgekommen sein, daß ein Backup nach Jahren nicht mehr lesbar war.

  • Alles verkaufen ist das schlechteste was dir passieren kann.


    Schalte sonst den Bankenombudsmann ein. Dir müssten eigentlich die Aktien zum Kaufkurs und Kaufdatum übertragen werden. Somit bräuchtest du bei alten Aktien vor 2009 gekauft auch keine Steuern auf Gewinne zahlen.


    Viel Erfolg beim Aktienübertrag.

  • Hallo Anfaengerin, welche Aktien/ Fonds sind denn da drin?


    Es muss nicht unbedingt sein, dass es sich lohnt diese zu behalten, wenn das zu teure Produkte sind oder nicht deinem Risikoprofil entsprechen, dann bringt einem dieser Steuervorteil auch nichts mehr.


    Viele Grüße