BVV - Gehaltsumwandlung über der Bemessungsgrundlage/ Betriebliche Altersvorsorge

  • Hallo zusammen,

    mein Arbeitgeber bietet hier zwei Modelle an:


    A: Bis zu einem Betrag X (anteilig von dem Ruhegehalt) zahlt der Arbeitgeber 2/3 und der Arbeitnehmer 1/3 in den BVV. Beim BVV fallen aktuell 2,0% Verwaltungskosten an (vorher 1,5%). Der Rest ist der Sparanteil, welcher angelegt wird. Die Verzinsung ist dem konservativen Portfolio geschuldet. Wenn ein höherer Betrag erwirtschaftet wird wie vor 2 Jahren, wird der höhere Anteil in die Rückstellungen verbucht, der Rest im Bereich von 3% wird entsprechend verzinst. Ausgehend von dem Sparkapital ergibt sich gerade ein geringe Gesamtverzinsung ohne Berücksichtigung von Inflation. Der Kicker für den Mitarbeiter ist der Zuschuss des Arbeitgebers von 2/3. Bei längeren Erwerbsbiographien sinkt der Vorteil gegenüber einem ETF Sparplan mit 5% Rendite so stark zusammen, dass sich kein Vorteil erkennen lässt. Hat jemand hier im Forum Erfahrung damit und kann mir die Vorteile nennen oder Übersehe ich etwas?


    B: Als zweiter Baustein wird ermöglicht, dass man per Gehaltsumwandlung ebenfalls beim BVV anlegen kann. Da die Betroffenen in der Regel über der BMG verdienen, gibt es keinen Zuschuss des Arbeitgebers, so dass dieser Vorteil entfällt und als einziger Vorteil nur die Verschiebung der Steuerpflicht ins Alter besteht.Hat jemand hier im Forum Erfahrung damit und kann mir die Vorteile nennen oder Übersehe ich etwas?


    Würde mich über Eure Meinung und Erfahrungen sehr freuen.

  • Referat Janders - vielen Dank. Der Vorteil ist also, dass keine zusätzlichen Abgaben erforderlich sind zusätzlich zum Steuerstundungseffekt. Das ist ein valider Punkt und kann somit positiv darauf einzahlen.


    Ich bin in Summe verwundert, dass das langfristige Sparprodukt mit hohem Verwaltungskosten strukturiert ist, sich insbesondere an Bankkaufleute wenden und mit dem gegebenem Konzept nahezu keine positiven Szenarien konstruieren lassen. Wenn es sich quasi auf den sicheren Anlageanteil konzentriert, ist die Kostenbasis einfach viel zu hoch, so dass es im langen Zeitraum in Summe nicht lohnt.

  • Referat Janders - vielen Dank. Der Vorteil ist also, dass keine zusätzlichen Abgaben erforderlich sind zusätzlich zum Steuerstundungseffekt. Das ist ein valider Punkt und kann somit positiv darauf einzahlen.


    Ich bin in Summe verwundert, dass das langfristige Sparprodukt mit hohem Verwaltungskosten strukturiert ist, sich insbesondere an Bankkaufleute wenden und mit dem gegebenem Konzept nahezu keine positiven Szenarien konstruieren lassen. Wenn es sich quasi auf den sicheren Anlageanteil konzentriert, ist die Kostenbasis einfach viel zu hoch, so dass es im langen Zeitraum in Summe nicht lohnt.

    Die Steuerstundung sollte man aber möglichst genau berechnen. Man vertut sich da auch schon einmal. (Ggf. wird ein Irrtum von Verkäuferseite befördert.)

  • Referat Janders


    Das Steuerthema hat zum einen den Vorteil, dass man im Alter eventuell ein geringeres Einkommen hat, welches bei unterstelltem gleichem Steuermodell, zu einer geringeren Steuerbelastung führt. Selbst bei einem gleichem Steuersatz kann der Steueranteil weiter arbeiten. Meinst Du diese Sachverhalte oder hast Du noch einen weiteren Punkt?

  • Man muss aufpassen, dass Kaufkraftverlust und interne Kosten nicht den Steuerstundungseffekt und die (ggf.) niedrigere Steuerlast im Alter überlagern.


    Es ist ja eher selten, dass man im Erwerbsleben 40% Durchschnittssteuersatz hat und im Ruhestand nur 14%.

  • Aktuell mit negativem Realzins ist der Kaufkraftverlust immanent. Ich hoffe für alle von uns, dass diese Zeit begrenzt bleibt. Der zweite allgemeine Kritikpunkt ist, dass man an das Kapital in der Regel nicht rankommt, sondern dieses "nur" verrentet wird, dies ist aber als Teilbaustein in einem Portfolio kein unbedingter Nachteil, sondern entsprechend zu berücksichtigen.