Verpfändung von Depot bei Onlinebanken und Neobrokern

  • Hallo,



    Da kürzlich schon das Thema Vollmacht bei Neobrokern sehr ausführlich diskutiert wurde habe ich mal eine ähnliche Frage:


    Hat jemand schon Erfahrung mit der Verpfändung von Depots als Kreditsicherheit gemacht? Ich habe Depots bei finanzen zero, DKB und ING. Bei finanzen zero/Baader Bank oder DKB konnte ich hierzu gar nichts finden. Die ING schreibt in den AGBs:



    Finde ich etwas kryptisch formuliert, aber verstehe ich das richtig dass dies beim Direktdepot generell ausgeschlossen ist?: Heisst mit Ansprüche ist mein Depotinhalt gemeint?


    Nur bei der Consors steht im PL Verzeichnis, dass sie dafür 19,95 in Rechnung stellen.


    Offensichtliche Lösung wäre natürlich Depotübertrag zur Consors, oder muss ein Broker die Verpfändung akzeptieren?

    Eventuell hat ja jemand einen anderen Tipp?


    Vielen Dank
    Johu

  • Hmm, das kann ich da nicht herauslesen. Verpfändung an eine andere Bank - denn ist die andere Bank doch die dritte Partei.


    Vielleicht spielt es eine Rolle, ob der Kunde die Verpfändung will (als Sicherheit für einen Kredit) oder ob jemand von außen pfändet (der noch eine offene Rechnung mit Dir hat - und einen vollstreckbaren Titel). Mindestens im letzteren Fall muss die Depotbank die Pfändung annehmen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist.

  • Hmm, das kann ich da nicht herauslesen. Verpfändung an eine andere Bank - denn ist die andere Bank doch die dritte Partei.


    Vielleicht spielt es eine Rolle, ob der Kunde die Verpfändung will (als Sicherheit für einen Kredit) oder ob jemand von außen pfändet (der noch eine offene Rechnung mit Dir hat - und einen vollstreckbaren Titel). Mindestens im letzteren Fall muss die Depotbank die Pfändung annehmen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist.

    Laut Aussage des VoBa Mitarbeiters kann sich eine Depotbank nicht gegen eine Verpfändung als Kreditsicherheit verwehren. Soweit ich diesen Satz hier verstehe:


    Zitat

    Der Verwahrer darf die Wertpapiere oder Sammelbestandanteile nur auf Grund einer Ermächtigung und nur im Zusammenhang mit einer Krediteinräumung für den Hinterleger und nur an einen Verwahrer verpfänden

    Heißt für mich dass Verpfändung nur von Verwahren an Verwahrer: Bank an Bank?


    Was ich nicht ganz verstehe ist dieser Teilsatz:


    Zitat

    sie darf weder in Geschäftsbedingungen des Verwahrers enthalten sein noch auf andere Urkunden verweisen.

  • Hallo Johu,


    bei mir stellt sich derzeit genau dieselbe Frage wie bei dir. Möchte ein Depot bei der DKB einer anderen Bank als Sicherheit geben. Bislang antwortet die DKB nicht dazu. Hast du mehr rausfinden können, zB welche Broker bei sowas mitmachen?


    Viele Grüße

    Pascal

  • Wie gesagt, laut VB Mitarbeiter (dort habe ich das Depot als Sicherheit fuer eine Finanzierung verpfaendet) sollte das mit jeder in Deutschland ansaessigen Bank klappen. Bei mir hat die Verpfaendung eines Depots beim Neobroker mit der Baader Bank im Hintergrund geklappt. Ob bei DKB, weiss ich nicht.

  • Wie gesagt, laut VB Mitarbeiter (dort habe ich das Depot als Sicherheit fuer eine Finanzierung verpfaendet) sollte das mit jeder in Deutschland ansaessigen Bank klappen. Bei mir hat die Verpfaendung eines Depots beim Neobroker mit der Baader Bank im Hintergrund geklappt. Ob bei DKB, weiss ich nicht.

    Hey johu,

    kannst du sagen bei welchem Neobroker du bist?


    Ich bin bei finanz.net zero und dort stellt sich die Baarder Bank seit Monaten nun quer. Genau genommen reagiert sie auf auf Anfragen meiner Bank gar nicht. Auf meine Anfrage bei zero habe ich die Antwort bekommen, dass "die Baarder Bank soetwas nicht anbieten würde". Habe jetzt mit Verweis auf den oben genannten §12 nochmal drauf bestanden. Mal schauen ob es hilft.

  • Hey johu,

    kannst du sagen bei welchem Neobroker du bist?


    Ich bin bei finanz.net zero und dort stellt sich die Baarder Bank seit Monaten nun quer. Genau genommen reagiert sie auf auf Anfragen meiner Bank gar nicht. Auf meine Anfrage bei zero habe ich die Antwort bekommen, dass "die Baarder Bank soetwas nicht anbieten würde". Habe jetzt mit Verweis auf den oben genannten §12 nochmal drauf bestanden. Mal schauen ob es hilft.

    Ich war auch bei zero, und habe auch vorab nicht nachgefragt. Die Bank hatte die Verpfaendungsanzeige einfach dort hingeschickt.

    Betonung liegt auf "ich war", mittlerweile nicht mehr und wuerde es auch nicht mehr so machen.